Ausfertigungsdatum : 1963-05-20
Fundstelle : BGBl I: 1963, 367
Zuletzt geändert durch : Art. 1 V v. 23.6.1988 I 911
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung vom 2. Mai 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 202), geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vom 27. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 453), wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Die Landesversorgungsämter sind zuständig für die
a) Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Badekuren und
Heilstättenbehandlungen sowie über die Durchführung der
Versehrtenleibesübungen,
b) Entscheidungen über Kapitalabfindungen (§§ 72 bis 80 des
Bundesversorgungsgesetzes),
c) Geltendmachung der in § 81a des Bundesversorgungsgesetzes genannten
Ansprüche und der im Zusammenhang mit der Durchführung der Versorgung
entstehenden bürgerlich-rechtlichen Ansprüche. Die Zuständigkeit der
Versorgungsämter in den Ländern Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein
bleibt unberührt.
Die orthopädischen Versorgungsstellen sind zuständig für die Entscheidungen über
a) Leistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 13, nach
§ 11 Abs. 3, nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.
8 und § 13 sowie nach § 12 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes,
sowie die Kostenerstattung nach § 18 Abs. 1 und 2 des
Bundesversorgungsgesetzes, wenn sie mit der orthopädischen Versorgung
im Zusammenhang steht,
b) den mit der orthopädischen Versorgung oder mit den Ersatzleistungen
nach § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes im
Zusammenhang stehenden Kostenersatz nach § 24 des
Bundesversorgungsgesetzes und § 65a des Ersten Buches
Sozialgesetzbuch.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 50 Abs. 1 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung auch im Land Berlin.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.