Ausfertigungsdatum : 2008-08-05
Fundstelle : BGBl I: 2008, 1649
Auf Grund des § 10 Abs. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der durch Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:
(1) Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei denen jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige gewählt werden muss.
(2) Die aus dem Fragenkatalog in Anlage 1 erstellten 100 Fragebögen enthalten 33 Fragen, darunter jeweils drei aus den Fragen, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem der Prüfungsteilnehmer wohnt. Die Fragebögen werden nicht veröffentlicht.
(3) Der Einbürgerungstest ist bestanden, wenn unter Aufsicht innerhalb von 60 Minuten mindestens 17 der 33 Fragen eines Fragebogens richtig beantwortet worden sind.
(4) Über das Bestehen wird eine Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck ausgestellt. Sie gilt bei Wohnsitzwechsel auch gegenüber der dann zuständigen Behörde fort.
(5) Grundstruktur und Lerninhalte des Einbürgerungskurses ergeben sich aus dem Rahmencurriculum in Anlage 2, das für die Durchführung von Einbürgerungskursen verbindlich ist.
(1) Für die technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests können nach Maßgabe von Verwaltungsvereinbarungen der Länder mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) die Prüfstellen genutzt werden, die dieses den Ländern aus dem Kreis seiner Träger benennt, die es für seinen eigenen Test zum Orientierungskurs nach der Integrationskursverordnung zugelassen hat und bundesweit vorhält. Das Bundesamt stellt pro Prüfungsteilnehmer eine Kostenpauschale von 25 Euro in Rechnung.
(2) Im Verfahren nach Absatz 1 vereinbart die Person, die den Einbürgerungstest ablegen möchte, mit einer ihr von der zuständigen Einbürgerungsbehörde benannten Prüfstelle einen Prüfungstermin unter Angabe der in § 4 Satz 1 genannten Daten. Ein Anbieter eines Einbürgerungskurses, der nicht selbst zum Kreis der vom Bundesamt zugelassenen Prüfstellen gehört, kann für seine Teilnehmer einen kursbezogenen Prüfungstermin mit einer Prüfstelle vereinbaren.
(3) Die Prüfstelle erhält für jeden Prüfungsteilnehmer einen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen, der nicht mit denen anderer Prüfungsteilnehmer desselben Prüfungstermins identisch ist. Die Identität des Prüfungsteilnehmers ist anhand eines amtlichen Identitätspapiers zu prüfen.
In dem Fall, dass ein Land die gesamte technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests in seinem Zuständigkeitsbereich selbst mittels seiner Behörden oder von ihm beauftragter Stellen organisiert, erhält es die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen und sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf entsprechend § 2 Abs. 3 sowie für die Testauswertung und die Ausstellung einer Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck.
Im Verfahren nach § 2 Abs. 1 darf das Bundesamt über die Prüfstelle zum Zwecke der Durchführung des Einbürgerungstests und der Ausstellung der Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Prüfungsteilnehmer erheben und verwenden. Die Daten sind spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung zu löschen.
Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 2008 Nr. 35 Seite 4 bis 140)
Gesamtkatalog
Vorbemerkung: Es handelt sich um insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen (Teil I): aus den Themenfeldern des Rahmencurriculums zum Einbürgerungskurs • „Leben in der Demokratie“, • „Geschichte und Verantwortung“, • „Mensch und Gesellschaft, und 10 landesbezogene Fragen (Teil II), die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.
In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …
hier Religionsfreiheit gilt.
die Menschen Steuern zahlen.
die Menschen das Wahlrecht haben.
hier Meinungsfreiheit gilt.
In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
Geschichtsunterricht teilnimmt.
Religionsunterricht teilnimmt.
Politikunterricht teilnimmt.
Sprachunterricht teilnimmt.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.
Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
Die Gerichte machen die Gesetze.
Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
Waffenbesitz
Faustrecht
Meinungsfreiheit
Selbstjustiz
Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?
den Postboten / die Postbotin
den Vermieter / die Vermieterin
den Nachbarn / die Nachbarin
den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin
Wie heißt die deutsche Verfassung?
Volksgesetz
Bundesgesetz
Deutsches Gesetz
Grundgesetz
Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Unterhaltung
Arbeit
Wohnung
Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Alle sollen gleich viel Geld haben.
Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.
Alle sind vor dem Gesetz gleich.
Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …
Schutz der Familie
Menschenwürde
Asyl
Meinungsfreiheit
Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
die Prügelstrafe
die Folter
die Todesstrafe
die Geldstrafe
Wie wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland genannt?
Grundgesetz
Bundesverfassung
Gesetzbuch
Verfassungsvertrag
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Wer in seiner Heimat wegen seiner politischen Meinung verfolgt wird und deshalb nach Deutschland flieht, kann was beantragen?
Begrüßungsgeld
Asyl
Arbeitslosengeld
Rente
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
auf Flugblättern falsche Tatsachen behaupten darf.
meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.
Nazi-Symbole tragen darf.
Meine Meinung sagen darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
Militärdienst
Zwangsarbeit
freie Berufswahl
Arbeit im Ausland
Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?
bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
bei Diskussionen über Religionen
bei Kritik am Staat
Die deutschen Gesetze verbieten …
Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
die Unantastbarkeit der Menschenwürde
das Recht auf Leben
Religionsfreiheit
Meinungsfreiheit
Was versteht man unter dem Recht der „Freizügigkeit“ in Deutschland?
Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.
Man kann seinen Beruf wechseln.
Man darf sich für eine andere Religion entscheiden.
Man darf sich in der Öffentlichkeit nur leicht bekleidet bewegen.
Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …
tolerant.
rechtsstaatlich orientiert.
gesetzestreu.
verfassungswidrig.
Welches ist das Wappen der Bundesrepublik Deutschland?
1
2
3
4
Was für eine Staatsform hat Deutschland?
Monarchie
Diktatur
Republik
Fürstentum
Wenn man in Deutschland ein bestimmtes Alter erreicht und aufhört zu arbeiten, was bekommt man dann meistens?
Rente
Gehalt
nichts
Ausbildungsgeld
Wie viele Bundesländer hat die Bundesrepublik Deutschland?
14
15
16
17
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus …
12 Bezirken.
16 Bundesländern.
einem Oststaat und einem Weststaat.
16 Freistaaten.
Deutschland ist …
eine kommunistische Republik.
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
eine kapitalistische und soziale Monarchie.
ein sozialer und sozialistischer Bundesstaat.
Deutschland ist …
ein sozialistischer Staat.
ein Bundesstaat.
eine Diktatur.
eine Monarchie.
Wer wählt in Deutschland die Abgeordneten zum Bundestag?
das Militär
die Wirtschaft
das wahlberechtigte Volk
die Verwaltung
Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?
Löwe
Adler
Bär
Pferd
Was ist kein Merkmal unserer Demokratie?
regelmäßige Wahlen
Pressezensur
Meinungsfreiheit
verschiedene Parteien
Die Zusammenarbeit von Parteien zur Bildung einer Regierung nennt man in Deutschland …
Einheit.
Koalition.
Ministerium.
Fraktion.
Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?
Gesetzgebung
Regierung
Presse
Rechtsprechung
Welche Aussage ist richtig? In Deutschland …
sind Staat und Religionsgemeinschaften voneinander getrennt.
bilden die Religionsgemeinschaften den Staat.
ist der Staat abhängig von den Religionsgemeinschaften.
bilden Staat und Religionsgemeinschaften eine Einheit.
Was ist Deutschland nicht ?
eine Demokratie
ein Rechtsstaat
eine Monarchie
ein Sozialstaat
Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?
Kirchensteuern
Sozialabgaben
Spendengeldern
Vereinsbeiträgen
Welche Maßnahme schafft in Deutschland soziale Sicherheit?
die Krankenversicherung
die Autoversicherung
die Gebäudeversicherung
die Haftpflichtversicherung
Wie werden die Regierungschefs / Regierungschefinnen der meisten Bundesländer in Deutschland genannt?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Senator / Senatorin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer …
Staatenverbund.
Bundesstaat.
Staatenbund.
Zentralstaat.
Was hat jedes deutsche Bundesland?
einen eigenen Außenminister / eine eigene Außenministerin
eine eigene Währung
eine eigene Armee
eine eigene Regierung
Mit welchen Worten beginnt die deutsche Nationalhymne?
Völker, hört die Signale …
Einigkeit und Recht und Freiheit …
Freude schöner Götterfunken …
Deutschland einig Vaterland …
Warum gibt es in einer Demokratie mehr als eine Partei?
weil dadurch die unterschiedlichen Meinungen der Bürger und Bürgerinnen vertreten werden
damit Bestechung in der Politik begrenzt wird
um politische Demonstrationen zu verhindern
um wirtschaftlichen Wettbewerb anzuregen
Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?
die Regierung
das Parlament
die Gerichte
die Polizei
Wann kann in Deutschland eine Partei verboten werden?
wenn ihr Wahlkampf zu teuer ist
wenn sie gegen die Verfassung kämpft
wenn sie Kritik am Staatsoberhaupt äußert
wenn ihr Programm eine neue Richtung vorschlägt
Wen kann man als Bürger / Bürgerin in Deutschland nicht direkt wählen?
Abgeordnete des EU-Parlaments
den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin
Landtagsabgeordnete
Bundestagsabgeordnete
Zu welcher Versicherung gehört die Pflegeversicherung?
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Hausratversicherung
Haftpflicht- und Feuerversicherung
Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört dazu?
Er baut Straßen und Schulen.
Er verkauft Lebensmittel und Kleidung.
Er versorgt alle Einwohner und Einwohnerinnen kostenlos mit Zeitungen.
Er produziert Autos und Busse.
Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört nicht dazu?
Er bezahlt für alle Staatsangehörigen Urlaubsreisen.
Er zahlt Kindergeld.
Er unterstützt Museen.
Er fördert Sportler und Sportlerinnen.
Welches Organ gehört nicht zu den Verfassungsorganen Deutschlands?
der Bundesrat
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
die Bürgerversammlung
die Regierung
Wer bestimmt in Deutschland die Schulpolitik?
die Lehrer und Lehrerinnen
die Bundesländer
das Familienministerium
die Universitäten
Die Wirtschaftsform in Deutschland nennt man …
freie Zentralwirtschaft.
soziale Marktwirtschaft.
gelenkte Zentralwirtschaft.
Planwirtschaft.
Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht , dass …
Menschen sich kritisch über die Regierung äußern können.
Bürger friedlich demonstrieren gehen dürfen.
Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.
jemand ein Verbrechen begeht und deshalb verhaftet wird.
Was bedeutet „Volkssouveränität“? Alle Staatsgewalt geht vom …
Volke aus.
Bundestag aus.
preußischen König aus.
Bundesverfassungsgericht aus.
Was bedeutet „Rechtsstaat“ in Deutschland?
Der Staat hat Recht.
Es gibt nur rechte Parteien.
Die Bürger und Bürgerinnen entscheiden über Gesetze.
Der Staat muss die Gesetze einhalten.
Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?
Legislative
Judikative
Exekutive
Direktive
Was zeigt dieses Bild?
den Bundestagssitz in Berlin
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
das Bundesratsgebäude in Berlin
das Bundeskanzleramt in Berlin
Welches Amt gehört in Deutschland zur Gemeindeverwaltung?
Pfarramt
Ordnungsamt
Finanzamt
Auswärtiges Amt
Es gehört nicht zu den Aufgaben des deutschen Bundesrates …
an der Verwaltung des Bundes mitzuwirken.
die Interessen der Länder zu wahren.
den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken.
Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?
der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin
Welche Parteien wurden in Deutschland 2007 zur Partei „Die Linke“?
CDU und SSW
PDS und WASG
CSU und FDP
Bündnis 90/Die Grünen und SPD
In Deutschland gehören der Bundestag und der Bundesrat zur …
Exekutive.
Legislative.
Direktive.
Judikative.
Was bedeutet „Volkssouveränität“?
Der König / die Königin herrscht über das Volk.
Das Bundesverfassungsgericht steht über der Verfassung.
Die Interessenverbände üben die Souveränität zusammen mit der Regierung aus.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Wenn das Parlament eines deutschen Bundeslandes gewählt wird, nennt man das …
Kommunalwahl.
Landtagswahl.
Europawahl.
Bundestagswahl.
Was gehört in Deutschland nicht zur Exekutive?
die Polizei
die Gerichte
das Finanzamt
die Ministerien
Die Bundesrepublik Deutschland ist heute gegliedert in …
vier Besatzungszonen.
einen Oststaat und einen Weststaat.
16 Kantone.
Bund, Länder und Kommunen.
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Gesetze zu entwerfen.
die Bundesregierung zu kontrollieren.
den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
das Bundeskabinett zu bilden.
Wer schrieb den Text zur deutschen Nationalhymne?
Friedrich von Schiller
Clemens Brentano
Johann Wolfgang von Goethe
Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Was ist in Deutschland vor allem eine Aufgabe der Bundesländer?
Verteidigungspolitik
Außenpolitik
Wirtschaftspolitik
Schulpolitik
Warum kontrolliert der Staat in Deutschland das Schulwesen?
weil es in Deutschland nur staatliche Schulen gibt
weil alle Schüler und Schülerinnen einen Schulabschluss haben müssen
weil es in den Bundesländern verschiedene Schulen gibt
weil es nach dem Grundgesetz seine Aufgabe ist
Die Bundesrepublik Deutschland hat einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Wie heißt die unterste politische Stufe?
Stadträte
Landräte
Gemeinden
Bezirksämter
Der deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann gibt Helmut Schmidt 1974
die Ernennungsurkunde zum deutschen Bundeskanzler. Was gehört zu den
Aufgaben des deutschen Bundespräsidenten / der deutschen
Bundespräsidentin?
Er / Sie führt die Regierungsgeschäfte.
Er / Sie kontrolliert die Regierungspartei.
Er / Sie wählt die Minister / Ministerinnen aus.
Er / Sie schlägt den Kanzler / die Kanzlerin zur Wahl vor.
Wo arbeitet die deutsche Bundesregierung?
in Potsdam
in Berlin
in Frankfurt/Main
in Leipzig
Wie heißt der jetzige Bundeskanzler / die jetzige Bundeskanzlerin von Deutschland?
Gerhard Schröder
Jürgen Rüttgers
Klaus Wowereit
Angela Merkel
Die beiden größten Fraktionen im Deutschen Bundestag heißen zurzeit …
CDU/CSU und SPD.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
FDP und SPD.
Die Linke und FDP.
Wie heißt das Parlament für ganz Deutschland?
Bundesversammlung
Volkskammer
Bundestag
Bundesgerichtshof
Wie heißt Deutschlands heutiges Staatsoberhaupt?
Horst Köhler
Norbert Lammert
Wolfgang Thierse
Edmund Stoiber
Was bedeutet die Abkürzung CDU in Deutschland?
Christliche Deutsche Union
Club Deutscher Unternehmer
Christlicher Deutscher Umweltschutz
Christlich Demokratische Union
Was ist die Bundeswehr?
die deutsche Polizei
ein deutscher Hafen
eine deutsche Bürgerinitiative
die deutsche Armee
Was bedeutet die Abkürzung SPD?
Sozialistische Partei Deutschlands
Sozialpolitische Partei Deutschlands
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Sozialgerechte Partei Deutschlands
Was bedeutet die Abkürzung FDP in Deutschland?
Friedliche Demonstrative Partei
Freie Deutschland Partei
Führende Demokratische Partei
Freie Demokratische Partei
Welches Gericht in Deutschland ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes?
Oberlandesgericht
Amtsgericht
Bundesverfassungsgericht
Verwaltungsgericht
Wer wählt den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin in Deutschland?
der Bundesrat
die Bundesversammlung
das Volk
der Bundestag
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland?
Premierminister / Premierministerin
Bundespräsident / Bundespräsidentin
Bundeskanzler / Bundeskanzlerin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Wer wählt den deutschen Bundeskanzler / die deutsche Bundeskanzlerin?
das Volk
die Bundesversammlung
der Bundestag
die Bundesregierung
Welche Hauptaufgabe hat der deutsche Bundespräsident / die deutsche Bundespräsidentin? Er / Sie …
regiert das Land.
entwirft die Gesetze.
repräsentiert das Land.
überwacht die Einhaltung der Gesetze.
Wer bildet den deutschen Bundesrat?
die Abgeordneten des Bundestages
die Minister und Ministerinnen der Bundesregierung
die Regierungsvertreter der Bundesländer
die Parteimitglieder
Wer wählt in Deutschland den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin?
die Bundesversammlung
der Bundesrat
das Bundesparlament
das Bundesverfassungsgericht
Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin
Die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag …
kontrolliert die Regierung.
entscheidet, wer Bundesminister / Bundesministerin wird.
bestimmt, wer im Bundesrat sitzt.
schlägt die Regierungschefs / Regierungschefinnen der Länder vor.
Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?
Verband
Ältestenrat
Fraktion
Opposition
Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …
den Bundesrat.
die Bundesversammlung.
den Bundestag.
die Bundesregierung.
In Deutschland kann ein Regierungswechsel in einem Bundesland Auswirkungen auf die Bundespolitik haben. Das Regieren wird …
schwieriger, wenn sich dadurch die Mehrheit im Bundestag ändert.
leichter, wenn dadurch neue Parteien in den Bundesrat kommen.
schwieriger, wenn dadurch die Mehrheit im Bundesrat verändert wird.
leichter, wenn es sich um ein reiches Bundesland handelt.
Was bedeutet die Abkürzung CSU in Deutschland?
Christlich Sichere Union
Christlich Süddeutsche Union
Christlich Sozialer Unternehmerverband
Christlich Soziale Union
Ab welchem Alter darf man in Deutschland bei der Bundestagswahl wählen?
ab 18 Jahren
ab 19 Jahren
ab 20 Jahren
ab 21 Jahren
Ab welchem Alter darf man in Deutschland an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen?
16
18
21
23
Was gilt für die meisten Kinder in Deutschland?
Wahlpflicht
Schulpflicht
Schweigepflicht
Religionspflicht
Was muss jeder deutsche Staatsbürger / jede deutsche Staatsbürgerin ab dem 16. Lebensjahr besitzen?
einen Reisepass
einen Personalausweis
einen Sozialversicherungsausweis
einen Führerschein
Was bezahlt man in Deutschland automatisch, wenn man fest angestellt ist?
Sozialversicherung
Sozialhilfe
Kindergeld
Wohngeld
Welche Pflicht gilt in Deutschland nur für männliche und nicht für weibliche Staatsangehörige?
Wehrpflicht
Schulpflicht
Wahlpflicht
Steuerpflicht
Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?
Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
nur Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
alle Staatsangehörigen
nur Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen
Jeder / Jede deutsche Staatsangehörige muss …
* immer einen Reisepass dabei haben.
* mit Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis
oder einen gültigen Reisepass besitzen.
* immer eine Krankenkassenkarte dabei haben.
* mit Vollendung des 18. Lebensjahres einen Führerschein besitzen.
* Jugendlichen.
* Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
* Rentner und Renterinnen.
* Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
* Nichts, er muss zur Armee.
* Er kann Zivildienst leisten.
* Er kann sich freikaufen. Dafür muss er 1 000 € zahlen.
* Er kann eine Fortbildung machen.
* alle Frauen und Männer, die 18 Jahre alt sind
* alle männlichen Staatsbürger, die 18 Jahre alt sind
* alle Frauen und Männer, die 21 Jahre alt sind
* alle Männer, die 16 Jahre alt sind
* Die Frau ist lange krank und arbeitsunfähig.
* Die Frau kam oft zu spät zur Arbeit.
* Die Frau erledigt private Sachen während der Arbeitszeit.
* Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.
* Sie helfen alten Menschen bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine.
* Sie schreiben die Wahlbenachrichtigungen vor der Wahl.
* Sie geben Zwischenergebnisse an die Medien weiter.
* Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.
* Sie helfen Kindern und alten Menschen beim Wählen.
* Sie schreiben Karten und Briefe mit der Angabe des Wahllokals.
* Sie geben Zwischenergebnisse an Journalisten weiter.
* Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.
* 2 Jahre
* 4 Jahre
* 6 Jahre
* 8 Jahre
* in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
* Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18
Jahre alt ist.
* seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
* Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21
Jahre alt ist.
* alle drei Jahre
* alle vier Jahre
* alle fünf Jahre
* alle sechs Jahre
* 2 Jahre
* 3 Jahre
* 4 Jahre
* 5 Jahre
* Alle deutschen Staatsangehörigen dürfen wählen, wenn sie das
Mindestalter erreicht haben.
* Nur verheiratete Personen dürfen wählen.
* Nur Personen mit einem festen Arbeitsplatz dürfen wählen.
* Alle Einwohner und Einwohnerinnen in Deutschland müssen wählen.
* speziell.
* geheim.
* berufsbezogen.
* geschlechtsabhängig.
* die meisten Stimmen bekommt.
* die meisten Männer mehrheitlich gewählt haben.
* die meisten Stimmen bei den Arbeitern / Arbeiterinnen bekommen hat.
* die meisten Erststimmen für ihren Kanzlerkandidaten /ihre
Kanzlerkandidatin erhalten hat.
* eine Pflicht.
* ein Recht.
* ein Zwang.
* eine Last.
* Man kann gewählt werden.
* Man muss wählen gehen.
* Man kann wählen.
* Man muss zur Auszählung der Stimmen gehen.
* aktive Wahlkampagne.
* aktives Wahlverfahren.
* aktiver Wahlkampf.
* aktives Wahlrecht.
* 3 %
* 4 %
* 5 %
* 6 %
* Wer wählen darf, muss wählen.
* Alle die wollen, können wählen.
* Wer nicht wählt, verliert das Recht zu wählen.
* Wer wählen darf, kann wählen.
* Alle verurteilten Straftäter / Straftäterinnen dürfen nicht wählen.
* Wenn ich wählen gehen möchte, muss mein Arbeitgeber / meine
Arbeitgeberin mir frei geben.
* Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen
sie wählen möchte.
* Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.
* Zensuswahlrecht.
* Dreiklassenwahlrecht.
* Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
* allgemeines Männerwahlrecht.
* 5 %-Hürde.
* Zulassungsgrenze.
* Basiswert.
* Richtlinie.
* frei, gleich, geheim.
* offen, sicher, frei.
* geschlossen, gleich, sicher.
* sicher, offen, freiwillig.
* Abstimmungsregelung im Bundestag für kleine Parteien
* Anwesenheitskontrolle im Bundestag für Abstimmungen
* Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen
* Anwesenheitskontrolle im Bundesrat für Abstimmungen
* des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin.
* der Parlamente der Länder.
* des Parlaments für Deutschland.
* des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin.
* die Bürger und Bürgerinnen zu zwingen, ihre Stimme abzugeben.
* nach dem Willen der Wählermehrheit den Wechsel der Regierung zu
ermöglichen.
* im Land bestehende Gesetze beizubehalten.
* den Armen mehr Macht zu geben.
* eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde
* eine Wahlerlaubnis vom Bundespräsidenten / von der Bundespräsidentin
* eine Benachrichtigung von der Bundesversammlung
* eine Benachrichtigung vom Pfarramt
* die Programme von vielen kleinen Parteien viele Gemeinsamkeiten haben.
* die Bürger und Bürgerinnen bei vielen kleinen Parteien die
Orientierung verlieren können.
* viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren.
* die kleinen Parteien nicht so viel Geld haben, um die Politiker und
Politikerinnen zu bezahlen.
* Abgeordnete.
* Kanzler / Kanzlerinnen.
* Botschafter / Botschafterinnen.
* Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.
* der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin.
* der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin eines Bundeslandes.
* der Bundestag.
* der Bundespräsident / die Bundespräsidentin.
* 2
* 3
* 4
* der Leiter / die Leiterin einer Schule.
* der Chef / die Chefin einer Bank.
* das Oberhaupt einer Gemeinde.
* der / die Vorsitzende einer Partei.
* Sie arbeiten als Soldaten / Soldatinnen.
* Sie arbeiten freiwillig und unbezahlt in Vereinen und Verbänden.
* Sie arbeiten in der Bundesregierung.
* Sie arbeiten in einem Krankenhaus und verdienen dabei Geld.
* Der Ehemann wählt für seine Frau mit.
* Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben.
* Man kann am Wahltag telefonisch seine Stimme abgeben.
* Kinder ab dem Alter von 14 Jahren dürfen wählen.
* Ich beteilige mich an einer Bürgerinitiative für die Erhaltung der
Buslinie oder gründe selber eine Initiative.
* Ich werde Mitglied in einem Sportverein und trainiere Rad fahren.
* Ich wende mich an das Finanzamt, weil ich als Steuerzahler /
Steuerzahlerin ein Recht auf die Buslinie habe.
* Ich schreibe einen Brief an das Forstamt der Gemeinde.
* große Unternehmen
* kleine Unternehmen
* Selbstständige
* Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
* falscher Nebenkostenabrechnung.
* ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
* Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.
* Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
* das Familiengericht
* das Strafgericht
* das Arbeitsgericht
* das Amtsgericht
* weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein
* ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen
* Kündigungsschutzklage erheben
* den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen
* zu einer anderen Religion übertritt.
* eine Straftat begangen hat und angeklagt wird.
* eine andere Meinung als die der Regierung vertritt.
* sein Auto falsch geparkt hat und es abgeschleppt wird.
* entscheidet mit Richtern / Richterinnen über Schuld und Strafe.
* gibt Bürgern / Bürgerinnen rechtlichen Rat.
* stellt Urkunden aus.
* verteidigt den Angeklagten / die Angeklagte.
* ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin
* ein Richter / eine Richterin
* ein Schöffe / eine Schöffin
* ein Staatsanwalt / eine Staatsanwältin
* vertritt Bürger und Bürgerinnen vor einem Gericht.
* arbeitet an einem Gericht und spricht Urteile.
* ändert Gesetze.
* betreut Jugendliche vor Gericht.
* Judikative.
* Exekutive.
* Operative.
* Legislative.
* vollziehenden Gewalt.
* rechtsprechenden Gewalt.
* planenden Gewalt.
* gesetzgebenden Gewalt.
* Judikative
* Exekutive
* Presse
* Legislative
* Programm
* Prozedur
* Protokoll
* Prozess
* Deutschland regieren
* Recht sprechen
* Pläne erstellen
* Gesetze erlassen
* das Land zu verteidigen
* die Bürgerinnen und Bürger abzuhören
* die Gesetze zu beschließen
* die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen
* alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
* alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre
* alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
* nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium
* der Stellvertreter / die Stellvertreterin des Stadtoberhaupts.
* ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin.
* ein Mitglied eines Gemeinderats.
* eine Person, die Jura studiert hat.
* 1914 bis 1918.
* 1933 bis 1945.
* 1939 bis 1945.
* 1939 bis 1949.
* 1918 bis 1923
* 1932 bis 1950
* 1933 bis 1945
* 1945 bis 1989
* Tod Adolf Hitlers
* Beginn des Berliner Mauerbaus
* Wahl von Konrad Adenauer zum Bundeskanzler
* Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa
* 1933
* 1945
* 1949
* 1961
* 1888 bis 1918
* 1921 bis 1934
* 1933 bis 1945
* 1949 bis 1963
* 1923
* 1927
* 1933
* 1936
* eine Diktatur.
* einen demokratischen Staat.
* eine Monarchie.
* ein Fürstentum.
* Diktatur.
* Demokratie.
* Monarchie.
* Räterepublik.
* freie Wahlen
* Pressezensur
* willkürliche Verhaftungen
* Verfolgung der Juden
* der Erste Weltkrieg
* der Zweite Weltkrieg
* der Vietnamkrieg
* der Golfkrieg
* des staatlichen Rassismus
* der Meinungsfreiheit
* der allgemeinen Religionsfreiheit
* der Entwicklung der Demokratie
* eine Goldmedaille bei den Olympischen Spielen 1936.
* den Bau des Reichstagsgebäudes.
* den Aufbau der Wehrmacht.
* das Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944.
* 1925
* 1930
* 1938
* 1945
* Mit dem Angriff auf Polen beginnt der Zweite Weltkrieg.
* Die Nationalsozialisten verlieren eine Wahl und lösen den Reichstag
auf.
* Jüdische Geschäfte und Synagogen werden durch Nationalsozialisten und
ihre Anhänger zerstört.
* Hitler wird Reichspräsident und lässt alle Parteien verbieten.
* Konrad Adenauer
* Kurt Georg Kiesinger
* Helmut Schmidt
* Willy Brandt
* Deutsche Mark
* Reichsmark
* Deutsches Geld
* Reichsgeld
* Sowjetunion, Großbritannien, Polen, Schweden
* Frankreich, Sowjetunion, Italien, Japan
* USA, Sowjetunion, Spanien, Portugal
* USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich
* USA
* Sowjetunion
* Frankreich
* Japan
* 1939
* 1945
* 1949
* 1951
* 1919
* 1933
* 1949
* 1989
* steuert sich allein nach Angebot und Nachfrage.
* wird vom Staat geplant und gesteuert, Angebot und Nachfrage werden
nicht berücksichtigt.
* richtet sich nach der Nachfrage im Ausland.
* richtet sich nach Angebot und Nachfrage, aber der Staat sorgt für
einen sozialen Ausgleich.
* amerikanischen Besatzungszone
* französischen Besatzungszone
* britischen Besatzungszone
* sowjetischen Besatzungszone
* des Nordatlantikpakts (NATO).
* der Vereinten Nationen (VN).
* der Europäischen Union (EU).
* des Warschauer Pakts.
* 1947
* 1949
* 1953
* 1956
* 3
* 4
* 5
* 6
* 1=Sowjetunion, 2=Großbritannien, 3=USA, 4=Frankreich
* 1=Großbritannien, 2=Sowjetunion, 3=USA, 4=Frankreich
* 1=Großbritannien, 2=USA, 3=Sowjetunion, 4=Frankreich
* München
* Berlin
* Dresden
* Frankfurt/Oder
* Für Frankreich war eine Versorgung der West-Berliner Bevölkerung mit
dem Flugzeug kostengünstiger.
* Die amerikanischen Soldaten / Soldatinnen hatten beim Landtransport
Angst vor Überfällen.
* Für Großbritannien war die Versorgung über die Luftbrücke schneller.
* Die Sowjetunion unterbrach den gesamten Verkehr auf dem Landwege.
* mit dem Tod Adolf Hitlers
* durch die bedingungslose Kapitulation Deutschlands
* mit dem Rückzug der Deutschen aus den besetzten Gebieten
* durch eine Revolution in Deutschland
* Ludwig Erhard.
* Willy Brandt.
* Konrad Adenauer.
* Gerhard Schröder.
* Er bat Polen und die polnischen Juden um Vergebung.
* Er zeigte seine Demut vor dem Warschauer Pakt.
* Er sprach ein Gebet am Grab des Unbekannten Soldaten.
* KPD und SPD
* SPD und CDU
* CDU und FDP
* KPD und CSU
* 40er Jahre
* 50er Jahre
* 70er Jahre
* 80er Jahre
* Damit wird die Zeit nach der Wende im Jahr 1989 bezeichnet.
* Damit wurde der Beginn des Zweiten Weltkrieges bezeichnet.
* Darunter verstand man das Ende des Zweiten Weltkrieges und den Beginn
des Wiederaufbaus.
* Damit ist die Stunde gemeint, in der die Uhr von der Sommerzeit auf
die Winterzeit umgestellt wird.
* des Warschauer Pakts gegen den Westen
* Norddeutschlands gegen Süddeutschland
* Nazi-Deutschlands gegen die Alliierten
* Europas gegen die USA
* 1. Mai
* 17. Juni
* 20. Juli
* 9. November
* Reichsmark
* Rentenmark
* Deutsche Mark
* Deutsches Pfund
* 1953
* 1956
* 1959
* 1961
* 1919
* 1933
* 1961
* 1990
* Dritter Deutscher Rundfunk
* Die Deutsche Republik
* Dritte Deutsche Republik
* Deutsche Demokratische Republik
* 1987
* 1989
* 1992
* 1995
* Brandenburg
* Bayern
* Saarland
* Hessen
* ohne Bürgermeister.
* ein eigener Staat.
* durch eine Mauer geteilt.
* nur mit dem Flugzeug erreichbar.
* Einheit.
* Nation.
* Bundesländer.
* Städte.
* Hessen
* Sachsen-Anhalt
* Nordrhein-Westfalen
* Saarland
* von einer Diktatur zur Demokratie.
* von einer liberalen Marktwirtschaft zum Sozialismus.
* von einer Monarchie zur Sozialdemokratie.
* von einem religiösen Staat zu einem kommunistischen Staat.
* Thüringen
* Hessen
* Bayern
* Bremen
* Bayern
* Niedersachsen
* Sachsen
* Baden-Württemberg
* das Parlament.
* das Ministerium für Staatssicherheit.
* eine regierende Partei.
* das Ministerium für Volksbildung.
* Hessen
* Schleswig-Holstein
* Mecklenburg-Vorpommern
* Saarland
* Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein,
Brandenburg
* Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen
* Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen
* Sachsen, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg
* zu den Westmächten
* zum Warschauer Pakt
* zur NATO
* zu den blockfreien Staaten
* Marktwirtschaft
* Planwirtschaft
* Angebot und Nachfrage
* Kapitalismus
* Die Bundesrepublik Deutschland hat die DDR besetzt.
* Die heutigen fünf östlichen Bundesländer sind der Bundesrepublik
Deutschland beigetreten.
* Die westlichen Bundesländer sind der DDR beigetreten.
* Die DDR hat die Bundesrepublik Deutschland besetzt.
* zur Europäischen Union.
* zum Warschauer Pakt.
* zur OPEC.
* zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.
* In der Bundesrepublik waren Demonstrationen nur am Montag erlaubt.
* Montags waren Demonstrationen gegen das DDR-Regime.
* Am ersten Montag im Monat trafen sich in der Bundesrepublik
Deutschland Demonstranten.
* Montags demonstrierte man in der DDR gegen den Westen.
* in der NATO
* im Rheinbund
* im Warschauer Pakt
* im Europabündnis
* der Geheimdienst im „Dritten Reich“
* eine berühmte deutsche Gedenkstätte
* der Geheimdienst der DDR
* ein deutscher Sportverein während des Zweiten Weltkrieges
* 2
* 3
* 4
* der feierliche Beitritt zum Warschauer Pakt
* landesweite Streiks und ein Volksaufstand
* der 1. SED-Parteitag
* der erste Besuch Fidel Castros
* Helmut Kohl
* Willy Brandt
* Michail Gorbatschow
* Ludwig Erhard
* Bundesstaat Deutschland
* Bundesländer Deutschland
* Bundesrepublik Deutschland
* Bundesbezirk Deutschland
* 70 Millionen
* 78 Millionen
* 82 Millionen
* 90 Millionen
* schwarz-rot-gold
* rot-weiß-schwarz
* schwarz-rot-grün
* schwarz-gelb-rot
* Gerhard Schröder
* Helmut Kohl
* Konrad Adenauer
* Helmut Schmidt
* Bonn
* Berlin
* München
* Frankfurt/Oder
* 1988
* 1989
* 1990
* 1991
* 4
* 5
* 6
* 7
* 1933.
* 1949.
* 1971.
* 1990.
* an das Ende des Zweiten Weltkrieges
* an die Verabschiedung des Grundgesetzes
* an die Wiedervereinigung Deutschlands
* an die Opfer des Nationalsozialismus
* Frankreich
* Spanien
* Griechenland
* Türkei
* Ungarn
* Portugal
* Spanien
* Schweiz
* Rumänien
* Bulgarien
* Polen
* Griechenland
* Europäische Unternehmen
* Europäische Union
* Einheitliche Union
* Euro Union
* Tschechien
* Norwegen
* Spanien
* Österreich
* die Flagge der Bundesrepublik Deutschland
* die Flagge von Berlin
* die Flagge von Bayern
* Finnland
* Dänemark
* Norwegen
* Schweden
* Bulgarien
* Rumänien
* Slowenien
* Österreich
* Spanien
* Bulgarien
* Norwegen
* Luxemburg
* 5 Jahre.
* 6 Jahre.
* 7 Jahre.
* 8 Jahre.
* Damit sind amerikanische Einwanderer in Europa gemeint.
* Der Begriff meint den Einwanderungsstopp nach Europa.
* Damit sind europäische Auswanderer in den USA gemeint.
* Der Begriff meint den Zusammenschluss europäischer Staaten zur EU.
* Jugoslawien
* Italien
* Ungarn
* Belgien
* Tschechien
* Bulgarien
* Griechenland
* Portugal
* London
* Paris
* Berlin
* Straßburg
* Reisefreiheit in alle Länder der EU
* Frieden und Sicherheit in den Ländern der EU
* einheitliche Feiertage in den Ländern der EU
* 21
* 23
* 25
* 27
* Beitritt Deutschlands zur NATO
* Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
* Verpflichtung Deutschlands zu Reparationsleistungen
* Festlegung der Oder-Neiße-Linie als Ostgrenze
* Paris, London und Den Haag
* Straßburg, Luxemburg und Brüssel
* Rom, Bern und Wien
* Bonn, Zürich und Mailand
* durch die „Hamburger Verträge“
* durch die „Römischen Verträge“
* durch die „Pariser Verträge“
* durch die „Londoner Verträge“
* 1995
* 1998
* 2002
* 2005
* nur der Mann
* die Eltern der Frau
* Frau oder Mann
* nur die Frau
* Man darf nicht auf der Straße rauchen.
* Frauen müssen Röcke tragen.
* Man darf Kinder nicht schlagen.
* Frauen dürfen keinen Alkohol trinken.
* Tanzen
* Rauchen
* Spielen
* Essen
* das Abitur
* ein Diplom
* die Prokura
* eine Gesellenprüfung
* Hans (20 Jahre) und Marie (19 Jahre)
* Tom (20 Jahre) und Klaus (45 Jahre)
* Sofie (35 Jahre) und Lisa (40 Jahre)
* Anne (13 Jahre) und Tim (25 Jahre)
* 16
* 18
* 19
* 21
* nur der Mann
* nur die Eltern
* Frau und Mann
* nur die Frau
* des Staates.
* der Eltern.
* der Großeltern.
* der Schulen.
* der Staat
* die Eltern
* die Verwandten
* die Schulen
* Eltern verheiraten ihre Kinder.
* Eltern erziehen ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
* Eltern bestimmen den Beruf ihrer Kinder.
* Eltern haben mehr Rechte als andere Bürger / Bürgerinnen.
* geht das niemanden etwas an.
* geht das nur die Familie etwas an.
* kann man dafür nicht bestraft werden.
* kann man dafür bestraft werden.
* darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer Partnerin
verheiratet sein.
* kann man mehrere Ehepartner / Ehepartnerinnen gleichzeitig haben.
* darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.
* darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.
* beim Einwohnermeldeamt
* beim Standesamt
* beim Ordnungsamt
* beim Gewerbeamt
* Der Scheidungsprozess dauert ein Jahr.
* Mann und Frau sind ein Jahr verheiratet, dann ist die Scheidung
möglich.
* Das Besuchsrecht für die Kinder gilt ein Jahr.
* Mann und Frau führen mindestens ein Jahr getrennt ihr eigenes Leben.
Danach ist die Scheidung möglich.
* Ordnungsamt.
* Schulamt.
* Jugendamt.
* Gesundheitsamt.
* eine Erlaubnis der Polizei
* eine Genehmigung einer Partei
* eine Genehmigung des Einwohnermeldeamts
* eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde
* einer Hochschule.
* einem Abendgymnasium.
* einer Hauptschule.
* einer Privatuniversität.
* Es entscheidet, welche Schule das Kind besucht.
* Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der
Familie nehmen.
* Es bezahlt das Kindergeld an die Eltern.
* Es kontrolliert, ob das Kind einen Kindergarten besucht.
* Rentenberechnung.
* Lehrstellensuche.
* Steuererklärung.
* Krankenversicherung.
* Recht auf unbegrenzte Freizeit.
* Wahlfreiheit für alle Fächer.
* Anspruch auf Schulgeld.
* Anwesenheitspflicht.
* einer Hochschule
* einem Abendgymnasium
* einer Hauptschule
* einer Privatuniversität
* Niemand darf z. B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
* Man darf andere Personen benachteiligen, wenn ausreichende persönliche
Gründe hierfür vorliegen.
* Niemand darf gegen Personen klagen, wenn sie benachteiligt wurden.
* Es ist für alle Gesetz, benachteiligten Gruppen jährlich Geld zu
spenden.
* werden bestraft.
* werden wie Erwachsene behandelt.
* teilen die Strafe mit ihren Eltern.
* werden nicht bestraft.
* am Rosenmontag
* am Maifeiertag
* beim Oktoberfest
* an Pfingsten
* zum Einwohnermeldeamt
* zum Ordnungsamt
* zur Agentur für Arbeit
* zum Standesamt
* telefonieren
* rauchen
* Alkohol trinken
* lautes Reden
* Sie müssen die Entscheidung der volljährigen Tochter respektieren.
* Sie haben das Recht, die Tochter in die elterliche Wohnung
zurückzuholen.
* Sie können zur Polizei gehen und die Tochter anzeigen.
* Sie suchen einen anderen Mann für die Tochter.
* ab 15
* ab 18
* ab 21
* ab 24
* in der Grundschule
* im Kindergarten
* im Gymnasium
* in der Hauptschule
* für den Religionsunterricht.
* nur für Jugendliche.
* zur Weiterbildung.
* nur für Rentner und Rentnerinnen.
* bunte Eier verstecken
* einen Tannenbaum schmücken
* sich mit Masken und Kostümen verkleiden
* Kürbisse vor die Tür stellen
* Mann und Frau sind geschieden und leben mit neuen Partnern zusammen.
* Zwei Frauen leben zusammen.
* Ein allein erziehender Vater lebt mit seinen zwei Kindern zusammen.
* Ein Mann ist mit zwei Frauen zur selben Zeit verheiratet.
* zum Arzt / zur Ärztin.
* zum Gesundheitsamt.
* zum Einwohnermeldeamt.
* zum Jugendamt.
* das Schweigerecht
* das Briefgeheimnis
* die Schweigepflicht
* die Meinungsfreiheit
* die Einwilligung der Eltern
* ein Attest eines Arztes / einer Ärztin
* die Einwilligung der Kinder
* die Unterstützung eines Anwalts / einer Anwältin
* Ich kann nichts tun.
* Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
* Ich drohe der Person.
* Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin
beschweren.
* kein Englisch spricht.
* zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
* keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.
* Mutter ist.
* im Rollstuhl sitzt.
* keine Erfahrung hat.
* zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
* kein Englisch spricht.
* Regeln für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
* alle Mieter und Mieterinnen im Haus.
* Regeln, an die sich alle Bewohner und Bewohnerinnen halten müssen.
* die Adresse des nächsten Ordnungsamtes.
* nichts machen.
* den Bescheid wegwerfen.
* Einspruch einlegen.
* warten, bis ein anderer Bescheid kommt.
* Meinungsfreiheit
* Gleichbehandlung
* Versammlungsfreiheit
* Freizügigkeit
* impfen lassen.
* bei einem Tierschutzverein anmelden.
* bei der Kommune (Stadt oder Gemeinde) anmelden und Steuern zahlen.
* bei einer Hundeschule ausbilden lassen.
* Ich lasse die Rechnung liegen.
* Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.
* Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
* Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.
* in der Familie lernen.
* sich selbst beibringen.
* in der Fahrschule lernen.
* von Freunden / Freundinnen lernen.
* Miete
* Wasser
* Müll
* Grundsteuer
* der Betriebsrat
* der Betriebsprüfer / die Betriebsprüferin
* die Betriebsgruppe
* das Betriebsmanagement
* die Gehaltszahlungen
* die Arbeitszeit
* die Kündigungsfrist
* die Versicherungspflicht
* beim Finanzamt
* beim Einwohnermeldeamt
* bei der Kommune (Stadt oder Gemeinde)
* beim Gesundheitsamt
* seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
* er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
* er eine dunkle Haut hat.
* er keine Erfahrungen im Beruf hat.
* eine Anzeige schreiben
* den Fernseher reklamieren
* das Gerät ungefragt austauschen
* die Garantie verlängern
* Sie dürfen nicht heiraten.
* Sie dürfen in Deutschland auf dem Standesamt heiraten.
* Sie müssen nach der Religion des Mannes heiraten.
* Sie dürfen heiraten, aber nicht zusammenleben.
* dem Islam
* dem Hinduismus
* dem Christentum
* dem Judentum
* Kürbisse vor die Tür stellen
* einen Tannenbaum schmücken
* Eier bemalen
* Raketen in die Luft schießen
* christlicher Feiertag.
* deutscher Gedenktag.
* internationaler Trauertag.
* bayerischer Brauch.
* der Hinduismus
* das Christentum
* der Buddhismus
* der Islam
* den Buß- und Bettag.
* das Erntedankfest.
* die Adventszeit.
* Allerheiligen.
* Italien
* Polen
* Marokko
* Türkei
* Vietnam, Polen, Mosambik.
* Frankreich, Rumänien, Somalia.
* Chile, Ungarn, Simbabwe.
* Nordkorea, Mexiko, Ägypten.
* Schwarzarbeiter / Schwarzarbeiterinnen
* Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen
* Zeitarbeiter / Zeitarbeiterinnen
* Schichtarbeiter / Schichtarbeiterinnen
* Italien
* Spanien
* Portugal
* Türkei
Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Baden-Württemberg?
Demmin
Neckar-Odenwald-Kreis
Nordfriesland
Altötting
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Baden-Württemberg bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Baden-Württemberg?
blau-weiß-rot
schwarz-gold
weiß-blau
grün-weiß-rot
Wo können Sie sich in Baden-Württemberg über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei den Kirchen
Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg heißt ...
Heidelberg.
Stuttgart.
Karlsruhe.
Mannheim.
Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Baden- Württemberg?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Baden-Württemberg nicht ?
Finanzminister / Finanzministerin
Justizminister / Justizministerin
Innenminister / Innenministerin
Außenminister / Außenministerin
Welches Wappen gehört zum Freistaat Bayern?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Bayern?
Prignitz
Rhein-Sieg-Kreis
Nordfriesland
Altötting
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Bayern gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Bayern bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Bayern?
blau-weiß-rot
weiß-blau
grün-weiß-rot
schwarz-gelb
Wo können Sie sich in Bayern über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei der Verbraucherzentrale
bei den Kirchen
Die Landeshauptstadt von Bayern heißt ...
Ingolstadt.
Regensburg.
Nürnberg.
München.
Welches Bundesland ist Bayern?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Bayern?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Bayern nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Berlin?
1
2
3
4
Welches ist ein Bezirk von Berlin?
Altona
Prignitz
Pankow
Demmin
Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Berlin bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksverordnetenversammlung) wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Berlin?
blau-weiß-rot
weiß-rot
grün-weiß-rot
schwarz-gold
Wo können Sie sich in Berlin über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale
bei der Landeszentrale für politische Bildung
Welches Bundesland ist ein Stadtstaat?
Berlin
Saarland
Brandenburg
Hessen
Welches Bundesland ist Berlin?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Berlin?
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
Präsident / Präsidentin des Senats
Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin
Welchen Senator / welche Senatorin hat Berlin nicht ?
Finanzsenator / Finanzsenatorin
Innensenator / Innensenatorin
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Justizsenator / Justizsenatorin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Brandenburg?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Brandenburg?
Prignitz
Rhein-Sieg-Kreis
Vogtlandkreis
Amberg-Sulzbach
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Brandenburg gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Brandenburg?
blau-weiß-rot
rot-weiß
grün-weiß-rot
schwarz-gelb
Wo können Sie sich in Brandenburg über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei der Verbraucherzentrale
Die Landeshauptstadt von Brandenburg heißt ...
Potsdam.
Cottbus.
Brandenburg.
Frankfurt/Oder.
Welches Bundesland ist Brandenburg?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Brandenburg?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Brandenburg nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zur Freien Hansestadt Bremen?
1
2
3
4
Welches ist ein Stadtteil von Bremen?
Altona
Hemelingen
Pankow
Babelsberg
Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Bremen gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Bremen bei den Wahlen zur Bürgerschaft (Landtag) wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Bremen?
blau-weiß-rot
rot-weiß
grün-weiß-rot
schwarz-gold
Wo können Sie sich in Bremen über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale
Was ist ein deutscher Stadtstaat?
Bremen
München
Frankfurt
Erfurt
Welches Bundesland ist Bremen?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Bremen?
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
Präsident / Präsidentin des Senats
Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin
Welchen Senator / welche Senatorin hat Bremen nicht ?
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Finanzsenator / Finanzsenatorin
Justizsenator / Justizsenatorin
Innensenator / Innensenatorin
Welches Wappen gehört zur Freien und Hansestadt Hamburg?
1
2
3
4
Welches ist ein Bezirk von Hamburg?
Altona
Hemelingen
Pankow
Demmin
Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Hamburg gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Hamburg bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksversammlungen) wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Hamburg?
blau-weiß-rot
weiß-rot
grün-weiß-rot
schwarz-gelb
Wo können Sie sich in Hamburg über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
bei den Kirchen
bei der Landeszentrale für politische Bildung
Welches Bundesland ist ein Stadtstaat?
Hamburg
Sachsen
Bayern
Thüringen
Welches Bundesland ist Hamburg?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Hamburg?
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
Regierender Senator / Regierende Senatorin
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
Welchen Senator / welche Senatorin hat Hamburg nicht ?
Justizsenator / Justizsenatorin
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Finanzsenator / Finanzsenatorin
Innensenator / Innensenatorin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Hessen?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Hessen?
Ammerland
Altötting
Prignitz
Main-Taunus-Kreis
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Hessen gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Hessen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Hessen?
blau-weiß-rot
rot-weiß
schwarz-gold
grün-weiß-rot
Wo können Sie sich in Hessen über politische Themen informieren?
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei der Verbraucherzentrale
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei den Kirchen
Die Landeshauptstadt von Hessen heißt ...
Kassel.
Darmstadt.
Frankfurt.
Wiesbaden.
Welches Bundesland ist Hessen?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Hessen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Hessen nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern?
Prignitz
Demmin
Vogtlandkreis
Rhein-Sieg-Kreis
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Mecklenburg-Vorpommern bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Mecklenburg-Vorpommern?
schwarz-rot-gold
blau-weiß-gelb-rot
grün-weiß-rot
schwarz-gelb
Wo können Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern über politische Themen informieren?
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei den Kirchen
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
Die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern heißt ...
Greifswald.
Schwerin.
Rostock.
Wismar.
Welches Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Mecklenburg-Vorpommern?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Mecklenburg-Vorpommern nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Niedersachsen?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Niedersachsen?
Ammerland
Rhein-Sieg-Kreis
Nordfriesland
Vogtlandkreis
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Niedersachsen gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Niedersachsen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Niedersachsen?
rot-weiß
schwarz-rot-gold
schwarz-gelb
blau-weiß-rot
Wo können Sie sich in Niedersachsen über politische Themen informieren?
beim Koordinator für politische Bildung im Kultusministerium
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
bei den Kirchen
Die Landeshauptstadt von Niedersachsen heißt …
Hannover.
Braunschweig.
Wolfsburg.
Osnabrück.
Welches Bundesland ist Niedersachsen?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Niedersachsen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Niedersachsen nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen?
Ammerland
Rhein-Sieg-Kreis
Nordfriesland
Vogtlandkreis
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Nordrhein-Westfalen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Nordrhein-Westfalen?
rot-weiß
grün-weiß-rot
schwarz-gold
blau-weiß-rot
Wo können Sie sich in Nordrhein-Westfalen über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
bei der Landeszentrale für politische Bildung
Die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen heißt …
Köln.
Bonn.
Düsseldorf.
Dortmund.
Welches Bundesland ist Nordrhein-Westfalen?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Nordrhein- Westfalen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Nordrhein-Westfalen nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz?
Westerwaldkreis
Altötting
Emsland
Prignitz
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Rheinland-Pfalz gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Rheinland-Pfalz?
weiß-rot
schwarz-rot-gold
schwarz-gelb
grün-weiß-rot
Wo können Sie sich in Rheinland-Pfalz über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
Die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz heißt …
Mainz.
Kaiserslautern.
Ludwigshafen.
Koblenz.
Welches Bundesland ist Rheinland-Pfalz?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Rheinland- Pfalz?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Rheinland-Pfalz nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Saarland?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis im Saarland?
Demmin
Altötting
Neunkirchen
Rhein-Sieg-Kreis
Für wie viele Jahre wird der Landtag des Saarlandes gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man im Saarland bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge des Saarlandes?
weiß-blau
schwarz-rot-gold
schwarz-gelb
grün-weiß-rot
Wo können Sie sich im Saarland über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei der Verbraucherzentrale
beim Ordnungsamt der Gemeinde
Die Landeshauptstadt des Saarlandes heißt …
Neunkirchen.
Homburg.
Saarbrücken.
Völklingen.
Welches Bundesland ist das Saarland?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Saarlandes?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat das Saarland nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Freistaat Sachsen?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Sachsen?
Vogtlandkreis
Altötting
Uckermark
Nordfriesland
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen?
blau-weiß-rot
weiß-grün
grün-weiß-rot
schwarz-gelb
Wo können Sie sich in Sachsen über politische Themen informieren?
bei der Landeszentrale für politische Bildung
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale
Die Landeshauptstadt von Sachsen heißt …
Leipzig.
Dresden.
Chemnitz.
Zwickau.
Welches Bundesland ist Sachsen?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Sachsen nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Sachsen-Anhalt?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Sachsen-Anhalt?
Ammerland
Altötting
Uckermark
Börde
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen-Anhalt gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen-Anhalt?
blau-weiß-rot
gelb-schwarz
grün-weiß-rot
weiß-rot
Wo können Sie sich in Sachsen-Anhalt über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
bei der Landeszentrale für politische Bildung
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
Die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt heißt …
Halle.
Dessau.
Magdeburg.
Wittenberg.
Welches Bundesland ist Sachsen-Anhalt?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen- Anhalt?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Sachsen-Anhalt nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Schleswig-Holstein?
Ammerland
Demmin
Nordfriesland
Rhein-Sieg-Kreis
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Schleswig-Holstein gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Schleswig-Holstein?
weiß-blau
blau-weiß-rot
weiß-rot
grün-weiß-rot
Wo können Sie sich in Schleswig-Holstein über politische Themen informieren?
bei der Verbraucherzentrale
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei den Kirchen
Die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein heißt …
Husum.
Flensburg.
Lübeck.
Kiel.
Welches Bundesland ist Schleswig-Holstein?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Schleswig- Holstein?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Schleswig-Holstein nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
Welches Wappen gehört zum Freistaat Thüringen?
1
2
3
4
Welches ist ein Landkreis in Thüringen?
Ammerland
Altötting
Nordfriesland
Wartburgkreis
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Thüringen gewählt?
3
4
5
6
Ab welchem Alter darf man in Thüringen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20
Welche Farben hat die Landesflagge von Thüringen?
blau-weiß-rot
weiß-rot
grün-weiß-rot
schwarz-gold
Wo können Sie sich in Thüringen über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale
bei der Landeszentrale für politische Bildung
beim Ordnungsamt der Gemeinde
Die Landeshauptstadt von Thüringen heißt …
Eisenach.
Erfurt.
Gera.
Jena.
Welches Bundesland ist Thüringen?
1
2
3
4
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Thüringen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Welchen Minister / welche Ministerin hat Thüringen nicht ?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 2008 Nr. 35 Seite 141 bis 174) Inhalt
* *
I.
Übergreifende Zielvorstellung
144
* * *
II.
Maßgaben für das Curriculum
144
*
1) Verknüpfung mit dem Integrationskurs / Orientierungskurs
144
*
2) Aufbau des Curriculums
145
*
3) Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer
147
*
4) Methodisch-didaktische Prinzipien im Einbürgerungskurs
147
*
5) Kursumfang
149
*
6) Gestaltung der Unterrichtszeiten
149
* * *
III.
Themenbereiche und Lernziele (Module)
151
*
Modul I:
Einführung
151
*
Modul II:
Leben in der Demokratie
152
* *
Teil 1: Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung
152
* *
Teil 2: Rechte und Pflichten
157
* *
Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft
161
* *
Teil 4: Besonderheiten des Bundeslandes
164
*
Modul III:
Geschichte und Verantwortung
166
*
Modul IV:
Mensch und Gesellschaft
171
*
Modul V:
Kursabschluss
174
I. Übergreifende Zielvorstellungen Nach dem von der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 31. Mai/1. Juni 2007 in Berlin gebilligten Konzept „Bundeseinheitliche Standards für das Einbürgerungsverfahren“ ist die Vermittlung staatsbürgerlichen Grundwissens sowie der Grundsätze und Werte unserer Verfassung das Ziel des Einbürgerungskurses. Die dort vermittelten Kenntnisse dienen dem Erwerb des für das Bekenntnis zum Grundgesetz notwendigen Verständnisses von Prinzipien und Aufbau des deutschen Staatswesens sowie der damit in Zusammenhang stehenden gesellschaftspolitischen Prozesse. Der Einbürgerungskurs soll die Einbürgerungsbewerber in die Lage versetzen, ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erkennen und aktiv wahrnehmen zu können. Das Rahmencurriculum trägt dieser Zielsetzung in Aufbau und Ausgestaltung Rechnung. II. Maßgaben für das Curriculum 1) Verknüpfung mit dem Integrationskurs/Orientierungskurs Der Einbürgerungskurs baut auf den Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes auf. Er umfasst somit die Themenbereiche „Leben in der Demokratie“ (im Orientierungskurs: „Politik in der Demokratie“), „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. Während der Orientierungskurs vor allem grundlegende Kenntnisse vermittelt, behandelt der Einbürgerungskurs die Themenbereiche erweiternd, vertiefend und mit Blick auf zukünftige staatsbürgerliche Handlungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich „Leben in der Demokratie“. Behandelt werden sollen insbesondere die Themen:
▪ Demokratie,
▪ Grundrechte,
▪ Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft,
▪ Rechtsstaat,
▪ Sozialstaat,
▪ Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl,
▪ Teilhabe an der politischen Gestaltung,
▪ Gleichberechtigung von Mann und Frau,
▪ Staatssymbole.
2) Aufbau des Curriculums Das Curriculum gliedert sich in die nachfolgenden fünf Module:
Modul I:
Einführung in den Kurs
Modul II:
Leben in der Demokratie
*
Teil 1:
Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung
*
Teil 2:
Rechte und Pflichten
*
Teil 3:
Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft
*
Teil 4:
Besonderheiten des Bundeslandes
Modul III:
Geschichte und Verantwortung
Modul IV:
Mensch und Gesellschaft
Modul V:
Kursabschluss
Die Lerninhalte der Module II bis IV sind um Schlüsselthemen angeordnet. Diese umfassen die Kerninhalte des Einbürgerungskurses, mit denen die notwendigen Kenntnisse und das zugehörige Verständniswissen erworben werden sollen. Die Schlüsselthemen stehen mit den weiteren Lerninhalten in enger inhaltlicher Verbindung. Von ihnen ausgehend sollen die Einzelthemen des jeweiligen Moduls im Unterricht behandelt werden. Die Auswahl der im Curriculum vorgegebenen Themen für den Einbürgerungskurs orientiert sich an der Fragestellung, welche konkreten Lerninhalte unter die Vorgaben „staatsbürgerliches Grundwissen“ sowie „Grundsätze und Werte unserer Verfassung“ fallen. Lerninhalte mit speziellem Bundeslandbezug werden berücksichtigt, allerdings nur solche, die in Zusammenhang mit demokratischen Teilhabemöglichkeiten stehen. Die länderspezifischen Lerninhalte können in Kooperation mit den Landeszentralen für politische Bildung entwickelt werden. a. Leben in der Demokratie Der Bereich „Leben in der Demokratie“ bildet den Kernbereich des Einbürgerungskurses. Die Lerninhalte sind auf die späteren staatsbürgerlichen Partizipationsmöglichkeiten der Einbürgerungsbewerber ausgerichtet. Das heißt, dass vor allem Art und Bedeutung der verschiedenen Beteiligungsformen am politisch- gesellschaftlichen Leben in Deutschland (Wahlen, Partei- und Vereinsmitgliedschaften etc.) aufgezeigt werden sollen. Darauf aufbauend ist der Rahmen darzustellen, innerhalb dessen sich die Partizipation des Neubürgers am Gemeinwesen vollzieht, nämlich die grundlegenden Prinzipien, Werte und Normen (Grundrechte, Rechte und Pflichten, Konfliktlösung), die zentralen Funktionsmechanismen der parlamentarischen Demokratie sowie ihr Aufbau und ihre Strukturen. b. Geschichte und Verantwortung Für das Verstehen der bundesrepublikanischen Gegenwart sollen wichtige Stationen der jüngeren deutschen Geschichte, insbesondere der Weg zur parlamentarischen Demokratie, als Wissenshintergrund vermittelt werden. Dabei wird Bezug genommen auf das Parlament in der Paulskirche 1848/49 und seinen Einfluss auf das Grundgesetz sowie auf die unterschiedliche Stellung der Volksvertretung im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Am Beispiel der nationalsozialistischen Diktatur werden die Folgen der Negierung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und die daraus resultierende Verantwortung zum Erhalt der demokratischen Verfassung aufgezeigt. Als wichtige Stationen der deutschen Nachkriegsgeschichte sollen neben der Gründung der Bundesrepublik die Themen DDR, deutsche Teilung und Wiedervereinigung vermittelt werden. Grundsätzlich sollen nicht historische Daten, sondern geschichtliche Zusammenhänge im Mittelpunkt dieses Kursmoduls stehen. Da die Geschichte Deutschlands ganz wesentlich durch Zuwanderung geprägt worden ist, wird auch das Thema Migrationsgeschichte in den Themenkatalog aufgenommen. Dieses Thema stellt zudem einen guten Anknüpfungspunkt an die persönliche Migrationsgeschichte der Kursteilnehmer dar. Der Entwicklungsprozess der Bundesrepublik Deutschland soll im Zusammenhang mit dem Fortgang der europäischen Einigung und der wachsenden Bedeutung der europäischen Integration vermittelt werden. Daneben erhält dieses Thema seine Relevanz durch die Tatsache, dass Ausländer mit der Einbürgerung nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern – sofern es sich um Drittstaatsangehörige handelt – auch EU- Bürger werden. c. Mensch und Gesellschaft In diesem Themenfeld wird auf grundlegende Aspekte der gesellschaftlichen Kultur bzw. des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland eingegangen. Diese thematische Ausrichtung trägt auch der Prägung Deutschlands durch Migrationsprozesse Rechnung, weshalb die an dieser Stelle im Konzept benannten Lerninhalte dem Kernbestand staatsbürgerlichen Grundwissens zugerechnet werden. Wichtige Inhalte aus dem Modul „Leben in der Demokratie“, z. B. einzelne Grundrechte oder das Thema „Umgang mit Konflikten“, sind aufzugreifen und in Bezug zum gesellschaftlichen Miteinander im interkulturellen Kontext zu setzen. Neben Themen des religiösen und kulturellen Zusammenlebens im föderalen Deutschland soll auch der kulturelle Wandel infolge von Zuwanderung verdeutlicht werden. Um den Blick stärker auf die gesellschaftliche Dimension von Kultur zu richten, ist auch das Thema Bildung in den Lerninhaltekatalog aufgenommen worden. Bildung soll als zentrale Voraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlich-politischen Leben in Deutschland vermittelt werden. 3) Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer a. Sprachliche Voraussetzungen Teilnehmer am Einbürgerungskurs sollten über das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen. Nur so ist gewährleistet, dass sowohl das Unterrichtsmaterial hinreichend verstanden als auch den Ausführungen von Lehrkräften und Mitlernenden angemessen gefolgt werden kann. Insbesondere im Bereich Leseverstehen sollte das Sprachniveau B1 sicher beherrscht werden. b. Selbstständiges Lernen Obgleich alle Inhalte des Einbürgerungstests Gegenstand des Kurses sind, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich grundlegender Lerntechniken zu bedienen, wie etwa Nachschlagen in einem Wörterbuch oder in Lexika, selbstständiges Mitschreiben im Unterricht, Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien, selbstständiges Vor- und Nachbereiten sowie Wiederholen des Unterrichtsstoffes. Diese Lerntechniken ermöglichen den Teilnehmern eine individuelle und intensive Vorbereitung auf den Test über das Geschehen im Kurs hinaus und erhöhen die Bestehenschancen bei der abschließenden Prüfung. c. Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Kurs Der handlungsorientierte Ansatz des Einbürgerungskurses erfordert die Bereitschaft des Einzelnen, sich aktiv in die Gestaltung des Unterrichtsgeschehens einzubringen. Nur so können die Teilnehmer umfassend von der Vermittlung der Inhalte im Kurs profitieren. 4) Methodisch-didaktische Prinzipien im Einbürgerungskurs Die methodisch-didaktische Ausgestaltung des Einbürgerungskurses orientiert sich an folgenden grundlegenden Prinzipien:
▪ Teilnehmerorientierung
Die Ausrichtung der Themen und ihre Ausgestaltung orientieren sich an
der Lebenswelt der Teilnehmer („Anschlusslernen“). Die Erfahrungen und
Vorkenntnisse der Teilnehmer werden stets berücksichtigt.
▪ Handlungs- und Subjektorientierung
Die Teilnehmer sollen angeregt werden, sich aktiv in das
Unterrichtsgeschehen einzubringen und an dessen Gestaltung zu
partizipieren. Eine solche Aktivierung kann mittels Rollenspielen,
Projekten etc. erreicht werden. Das Lernen wird als ganzheitlicher
Prozess betrachtet, bei dem der Weg der Teilnehmer zur eigenständigen
Erkenntnis im Mittelpunkt des Interesses steht.
▪ Multiperspektivische Themenaufbereitung
Der Unterricht sollte nicht zu einer eindimensionalen Darstellung
einer (Mehrheits-) Meinung führen, sondern kontroverse Standpunkte
deutlich machen und diskutieren. Die Teilnehmer sollten an geeigneten
Stellen dazu angeleitet werden, Perspektivwechsel in der Sache
vorzunehmen und so Grundvoraussetzungen für Verständnis und Toleranz
einzuüben.
▪ Verwendung erwachsenengerechter Unterrichtsformen
Das Verhältnis zwischen Teilnehmern und Lehrkräften ist durch
respektvollen Umgang im Sinne einer Lernpartnerschaft gekennzeichnet.
Der Austausch erfolgt stets auf gleicher Augenhöhe und anerkennt die
Kompetenzen des Gegenübers sowie ihren Nutzen für den Lernprozess.
▪ Einsatz wechselnder Sozialformen
Der Einsatz wechselnder Sozialformen ermöglicht die Auswahl einer für
die Vermittlung des jeweiligen Lerngegenstandes geeigneten Form, die
zudem das selbstständige Erarbeiten von Lerninhalten durch die
Teilnehmer fördern soll. Bei der Auswahl und Gestaltung der
Sozialformen sind die bisherigen Lernerfahrungen und die
Lernvoraussetzungen der Teilnehmer zu berücksichtigen.
▪ Einsatz vielfältiger Methoden
Angesichts der Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Themen des
Einbürgerungskurses ist eine Vielfalt an Methoden für eine adäquate
Vermittlung der Inhalte notwendig, deren jeweilige Auswahl im Ermessen
der Lehrkraft steht. Methodenauswahl bedeutet auch ein Eingehen auf
die Bedürfnisse und Bedarfe der jeweiligen Kursgruppe.
Um Faktenwissen und Wissen um Zusammenhänge im Bereich Politik, Geschichte und Kultur verständlich vermitteln zu können, sind die im Kurs eingesetzten Materialien unter folgenden Gesichtspunkten aufzubereiten:
▪ Sprachlich einfache Ausdrucksweise
Mit Rücksichtnahme auf einen unterschiedlichen Sprachstand der
Teilnehmer im Deutschen sollten sich alle Unterrichtsmaterialien am
Sprachniveau B1 des GER orientieren und sprachdidaktisch überarbeitet
sein. Trotz der Notwendigkeit des Einsatzes von Fachvokabular sollte
die im Kurs gepflegte Sprache und Ausdrucksweise möglichst einfach
gehalten werden.
▪ Elementarisieren des Unterrichtsgegenstandes
Der behandelte Gegenstand wird auf die grundlegenden Aspekte
beschränkt, die zu seinem Verstehen notwendig sind.
▪ Induktives Vorgehen
Das Erschließen des Unterrichtsstoffes sollte zumeist anhand konkreter
Beispiele durch ein induktives Vorgehen erfolgen.
▪ Visualisieren
Bei der Aufbereitung der Themen und Inhalte steht Anschaulichkeit im
Mittelpunkt. Dies kann durch den Einsatz verschiedener Medien (Print,
Film, Fernsehen, Fotos, Statistiken, Graphiken etc.) befördert werden.
5) Kursumfang Der Einbürgerungskurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Es wird empfohlen, eine tägliche Unterrichtszeit von 6 UE nicht zu überschreiten. Damit wird ein entsprechender zeitlicher Rahmen geschaffen, um die vorgesehenen Inhalte gegenüber dem 45 UE umfassenden Orientierungskurs erweiternd und vertiefend sowie mit Hilfe teilnehmerorientierter Methoden zu behandeln.
Modul I:
Einführung (1,5 UE)
Modul II:
Leben in der Demokratie (insgesamt 33 UE)
*
Teil 1:
Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung (11 UE)
*
Teil 2:
Rechte und Pflichten (9 UE)
*
Teil 3:
Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft (7 UE)
*
Teil 4:
Besonderheiten des Bundeslandes (6 UE)
Modul III:
Geschichte und Verantwortung (13 UE)
Modul IV:
Mensch und Gesellschaft (11 UE)
Modul V:
Kursabschluss (1,5 UE)
6) Gestaltung der Unterrichtszeiten Auf Basis eines Kursumfangs von 60 UE à 45 Minuten können verschiedene Zeitmodelle für die Durchführung des Einbürgerungskurses angeboten werden, um vor allem in Regionen mit hohem Ausländeranteil und größerem Einbürgerungspotenzial die unterschiedlichen Bedürfnisse und Präferenzen der Teilnehmer (Berufstätige, Mütter mit Kindern etc.) berücksichtigen zu können. Es wird folgendes differenziertes Angebot vorgeschlagen:
▪ Kompakte Vollzeitkurse über zwei Wochen mit jeweils 30 UE (6 UE pro
Tag), geeignet vor allem für Schnelllerner, Personen, die nicht an
Abendkursen teilnehmen können, und Nichterwerbstätige;
▪ Teilzeitkurse in Form von Abendkursen über 15 Wochen mit jeweils 4 UE,
geeignet vor allem für Berufstätige;
▪ Teilzeitkurse in Form von Wochenendkursen über sechs Wochenenden mit
jeweils 10 UE, geeignet für Personen, die nicht an Abendkursen
teilnehmen können, z. B. Beschäftigte im Schichtdienst;
▪ Vormittagskurse über drei Wochen mit jeweils 20 UE, geeignet vor allem
für Hausfrauen/Hausmänner mit schulpflichtigen Kindern.
III. Themenbereiche und Lernziele (Module) Modul I: Einführung – Umfang: 1,5 UE Die Kursteilnehmer und Kursleiter sollen sich zunächst kennenlernen und in einem offenen Gespräch ihre Erwartungen im Hinblick auf den Einbürgerungskurs und die Einbürgerung artikulieren. Nach der Vorstellung des Kursverlaufs werden erste lebensnahe Informationen in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland, das jeweilige Bundesland und die Kommune erarbeitet, um den Einstieg in das folgende Modul vorzubereiten. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen Nach Abschluss des Moduls „Einführung“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht: Die Kursteilnehmer (KT) ...
▪ kennen den Kursablauf.
▪ kennen die Erwartungen, die mit der Einbürgerung, der deutschen
Staatsangehörigkeit sowie dem Einbürgerungskurs verbunden werden.
In diesem Modul steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Erwartungen und Interessen des deutschen Staates und der Gesellschaft
ο bzgl. der Einbürgerung
ο bzgl. des Einbürgerungskurses
▪ Informationen zu Deutschland (Strukturdaten)
ο Daten und Fakten zum persönlichen Lebensumfeld (Stadt/Gemeinde)
ο Daten und Fakten zur Bundesrepublik und zu den Bundesländern
ο Vertiefungswissen: Bundesland
Modul II: Leben in der Demokratie – Umfang: 33 UE Teil 1: Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung – Umfang: 11 UE Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hier auf dem Verständnis des Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine Teilhabe an der politischen Gestaltung. Ausgehend von dem Wissen um die institutionelle Ordnung des politischen Systems und seine funktionalen Zusammenhänge gilt es in den einzelnen Lernzielbereichen ein Verständnis politischer Entscheidungsprozesse aufzubauen, das sowohl die Entscheidungsträger und ihre Legitimation als auch die Beteiligten an der politischen Willensbildung umfasst. Das Kennenlernen verschiedener Elemente der demokratischen Gesellschaftsordnung zielt dabei auf die Entwicklung oder Erweiterung von Kompetenzen, die notwendig sind, um Partizipationsmöglichkeiten bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme erkennen und wahrnehmen zu können. a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind die folgenden übergeordneten Lernziele erreicht: Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ kennen den Aufbau des demokratischen, föderativen Systems, die
wichtigsten Staatsorgane und Staatsämter und deren Bedeutung, die
Staatssymbole, die Grundzüge der Parteienlandschaft und des deutschen
Wahlsystems.
▪ erkennen die Notwendigkeit der Gewaltenteilung für die
Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.
▪ kennen die Möglichkeiten zur Teilhabe an der politischen Gestaltung
und reflektieren diesbezüglich die Vorteile, die die deutsche
Staatsangehörigkeit mit sich bringt.
▪ wissen um die Bedeutung der gesellschaftlich-politischen Partizipation
für das Funktionieren des demokratischen Systems.
Die übergeordneten Lernziele sollen durch die Auseinandersetzung mit den folgenden Schlüsselthemen erreicht werden:
▪ Parlamentarische Demokratie, Staatsaufbau und föderales System der
Bundesrepublik Deutschland
▪ Erfahrungen der Kursteilnehmer mit politischen
Partizipationsmöglichkeiten
▪ Möglichkeiten der Beteiligung: Wahlen, Parteien, Bürgerinitiativen,
Verbände, Vereine, politische Stiftungen, Gewerkschaften,
Demonstrationen (Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit)
▪ Informationsvermittlung als Basis der Teilhabe
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema
Feinlernziele
Lerninhalte
Verweise
UE
Demokratie und Staatsaufbau
KT …
▪ wissen, dass Deutschland eine parlamentarische, repräsentative
Demokratie ist.
▪ verstehen die Grundprinzipien der demokratischen Ordnung und wissen um
ihre Bedeutung für Freiheit und Gerechtigkeit.
▪ kennen die grundlegenden Unterschiede zu totalitären Staatsformen.
▪ wissen, dass die zentralen Grundsätze der Demokratie im Grundgesetz
als der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland formuliert sind.
▪ kennen die Bedeutung der Gewaltenteilung für das demokratische System
(auch im historischen Kontext).
*
▪ Merkmale der Demokratie in Deutschland: repräsentativ/parlamentarisch
▪ Artikel 20 GG, Volkssouveränität, Repräsentativsystem,
Mehrheitsprinzip, streitbare und wehrhafte Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit
▪ Unterschiede zur Monarchie, Diktatur
▪ Grundgesetz als Verfassung
▪ Staatsaufbau und Gewaltenteilung
*
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des
Nationalsozialismus und ihre Folgen
▪ II. 2 Grundrechte und Grundgesetz
Föderalismus
KT …
▪ wissen, dass es in der Bundesrepublik 16 Bundesländer gibt und kennen
deren Namen.
▪ wissen, dass in jedem Bundesland ein eigenes Landesparlament und eine
eigene Landesregierung gewählt werden.
▪ wissen, dass die Bundesländer über den Bundesrat bei der Gesetzgebung
mitwirken.
*
▪ Deutschland als Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG)
▪ Bundesrat: Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung
*
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und ihre Aufgaben
KT…
▪ kennen die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und sind
mit ihrer Zusammensetzung und ihren grundsätzlichen Aufgaben vertraut.
▪ wissen um die rechtsstaatliche Bindung und Gesetzmäßigkeit von
Regierung und Verwaltung.
*
▪ Aufgaben und Funktionen des Bundestags: Regierungsbildung,
Gesetzgebung, Willensbildung
▪ Aufgaben der Bundesregierung: politische Zielsetzungen, Initiativen,
Umsetzung von Beschlüssen
▪ Aufgaben und Funktionen des Bundesrats: Beteiligung der Länder und
Kontrolle
▪ Aufgabe und Funktion des Bundesverfassungsgerichts: kontrolliert das
Regierungshandeln hinsichtlich der Verfassungskonformität/Einhaltung
von Grundrechten
▪ Rolle und Aufgaben des Staatsoberhaupts: Repräsentation der
Bundesrepublik im In- und Ausland, Impulse für gesellschaftlichen
Dialog
*
▪ II. 2 Rechtsstaatsprinzip
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Deutschland in
Europa
Wahlen und Parteien
KT …
▪ kennen und verstehen die wichtigsten Funktionen demokratischer Wahlen.
▪ kennen die Prinzipien des deutschen Wahlsystems.
▪ kennen in Grundzügen System und Ablauf der Bundestags- und
Europawahlen.
▪ kennen die im Bundestag vertretenen Parteien und wissen, wie sie sich
Informationen über sie verschaffen können.
▪ kennen die wesentlichen Aufgaben der Parteien im politischen
Willensbildungsprozess und erörtern sie exemplarisch.
▪ kennen die wichtigsten Grundsätze des Parteiensystems.
*
▪ Grundfunktion von Wahlen: Wahl/Abwahl der Regierung
▪ Prinzipien des deutschen Wahlsystems: allgemein, unmittelbar, frei,
gleich, geheim
▪ Wahlsystem und Wahlablauf bei Bundestags- und Europawahl
▪ Parteien im Bundestag
▪ Aufgabe und Bedeutung der Parteien bei der politischen Willensbildung:
Öffentlichkeitsarbeit, Bündelung und Artikulation von Interessen
▪ Wichtige Grundsätze des deutschen Parteiensystems:
Mehrparteienprinzip, Verfassungstreue
*
▪ II. 2 Bürgerrechte und weitere Grundrechte
▪ II. 3 Konflikte in der Politik
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
Staatssymbole
KT …
▪ kennen die Staatssymbole des Bundes und den Text der Nationalhymne.
▪ kennen die Symbole des jeweiligen Bundeslandes.
*
▪ Symbole des demokratischen Deutschland: Nationalhymne, Bundesfarben,
Bundessiegel
▪ Symbole der Bundesländer
*
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
c. Schlüsselbegriffe Mehrheitsprinzip, Richtlinienkompetenz, Volkssouveränität, freiheitliche demokratische Grundordnung, Rechtsstaat, Verhältniswahl, Fünf-Prozent-Hürde, Koalition, Opposition, Vertrauensfrage, Ehrenamt/bürgerschaftliches Engagement, Bundesstaat, Teilhabe Modul II: Leben in der Demokratie Teil 2: Rechte und Pflichten – Umfang: 9 UE Anhand anschaulicher Beispiele werden in diesem Modul Inhalt und Bedeutung der Grundrechte vermittelt und der Aufbau des Grundgesetzes erläutert. Die Kursteilnehmer entwickeln praxisnah ein tieferes Verständnis für die staatsbürgerlichen Pflichten und die Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl. Das Zusammenspiel zwischen Rechtsstaatsprinzip, Grundrechten, staatsbürgerlichen Pflichten und dem Bemühen des Staates um soziale Gerechtigkeit soll reflektiert und erörtert werden. a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht: Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ kennen den Aufbau des Grundgesetzes (GG) und wissen, dass die
Grundrechte in den Artikeln 1 bis 19 verankert sind.
▪ sind mit den Begriffen Freiheits- und Gleichheitsrechte,
Menschenrechte und Bürgerrechte/„Deutschenrechte“ vertraut.
▪ sind besonders vertraut mit den Artikeln 1 bis 6 GG.
▪ verstehen die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips, den grundlegenden
Wert gegenseitiger Toleranz und des Schutzes der Menschenwürde (Art. 1
GG) für das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik
Deutschland.
▪ erkennen in den staatsbürgerlichen Pflichten notwendige Forderungen an
den Einzelnen für den Erhalt des Gemeinwohls.
▪ wissen um Möglichkeiten und die Wichtigkeit, Verantwortung für das
Gemeinwohl zu übernehmen.
▪ verstehen im Sozialstaatsprinzip das Bemühen des Staates um soziale
Gerechtigkeit.
▪ reflektieren die persönliche Inanspruchnahme von Grundrechten anhand
aktueller Debatten.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Aufbau des Grundgesetzes (GG)
▪ Verankerung der Grundrechte im GG: Art. 1-19
▪ Rechtsstaatsprinzip
▪ Achtung der Menschenwürde und gegenseitige Toleranz als Grundpfeiler
des Zusammenlebens
▪ staatsbürgerliche Pflichten als Spiegel der Grund- und Menschenrechte;
Verantwortung für das Gemeinwohl
▪ Sozialstaatsprinzip und soziale Gerechtigkeit
▪ Bezug zu aktuellen Debatten
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema
Feinlernziele
Lerninhalte
Verweise
UE
Rechtsstaatsprinzip
KT …
▪ verstehen, dass staatliches Handeln an Gesetze gebunden ist, dem
Prinzip der Rechtsgleichheit unterliegt und dies durch die
Unabhängigkeit der Gerichte gewährleistet wird.
*
▪ Bindung staatlichen Handelns an Gesetze
▪ Rechtsschutz für alle Staatsangehörigen durch unabhängige Gerichte
▪ Rechtsgleichheit
*
▪ II. 1 Demokratie und Staatsaufbau
▪ II. 3 Konflikte vor Gericht
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des
Nationalsozialismus und ihre Folgen
Grundrechte und Grund-gesetz
KT ...
▪ kennen den Aufbau des Grundgesetzes.
▪ sind vertraut mit Inhalt und Wesen der Grundrechte, besonders der Art.
1-6.
▪ reflektieren die Schranken der Grundrechte und erkennen die
Spannungsfelder zwischen den einzelnen Grundrechten.
*
▪ Menschenwürde als Leitprinzip der Verfassung (Art. 1 GG)
▪ Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 3 GG)
▪ Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit und Recht auf aktive
Gestaltung der Lebensführung (Art. 2 GG)
▪ Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG)
▪ Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG)
▪ Diskriminierungsverbote (Art. 3 Abs. 3 GG)
▪ Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG)
▪ Recht auf ungestörte Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG)
▪ Bedeutung der Meinungs-, Informations-, Presse-, Kunst- und
Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und 3 GG) für die freiheitliche
demokratische Grundordnung
▪ Ehe, Familie, nichteheliche Kinder (Art. 6 GG)
▪ Toleranzprinzip
▪ Grundrechte im Spannungsfeld zueinander (z. B. Rauchverbot,
Lärmbelästigung, Kopftuchdebatte, Definition von Kunst,
„Schmähkritik“)
*
▪ II. 1 Wahlen und Parteien
▪ II. 3 Konfliktlösung
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des
Nationalsozialismus und ihre Folgen
▪ IV. Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in Deutschland;
Bildung in Deutschland; Religiöse Vielfalt in Deutschland
Bürgerrechte („Deutschenrechte“) und weitere Grundrechte
KT …
▪ wissen, dass es Rechte gibt, die an die deutsche Staatsangehörigkeit
gebunden sind, die z. T. über Art. 2 GG oder andere Gesetze auch für
Ausländer gelten.
*
▪ Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, Zugang zu öffentlichen Ämtern
(Art. 33 GG)
▪ Begriff „Deutscher“ (Art. 116 GG)
▪ Wahlrecht (Art. 38 Abs. 2 GG)
▪ Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
▪ Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG)
▪ Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 11 Abs. 1 GG)
▪ Freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG)
*
▪ II. 1 Wahlen und Parteien
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des
Nationalsozialismus und ihre Folgen
Staatsbürgerliche Pflichten und Sozialstaat
KT …
▪ wissen, dass an das Leben in einer Gemeinschaft zur Wahrung des
Gemeinwohls Pflichten geknüpft sind.
▪ verstehen die Bedeutung von Elternpflicht, Schulpflicht, Wehrpflicht,
Zivildienst und den Grundsatz „Eigentum verpflichtet“.
▪ kennen die Grundzüge des Sozialstaatsprinzips.
▪ wissen um die Pflichten der Bezieher von Sozialleistungen.
*
▪ Gleiche Rechte und Pflichten als Staatsangehöriger (Art. 33 Abs. 1 GG)
▪ Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 GG)
▪ Schulpflicht (Art. 7 GG)
▪ Wehrpflicht, Zivildienst (Art. 12a GG)
▪ Eigentum verpflichtet (Art. 14 Abs. 2 und 3 GG, Art. 15 GG)
▪ Steuerpflicht
▪ Gesetzestreue
▪ Sozialstaatsprinzip: Fürsorgepflicht des Staates und staatliches
Bemühen um soziale Gerechtigkeit
▪ Pflichten der Bezieher von Sozialleistungen
*
Verantwortung des Einzelnen für das Gemein-wohl
KT …
▪ erkennen die Bedeutung staatsbürgerlicher und sonstiger Ehrenämter für
das Gemeinwohl und wissen, wie sie Zugang zu diesen erlangen können.
*
▪ Staatsbürgerliche Ehrenämter: z. B. Wahlhelfer, ehrenamtliche
Richter/Schöffen, politisches Ehrenamt
▪ Sonstige Ehrenämter: Einsatz bei Katastrophenfällen (THW, DRK etc.)
▪ Vereine
*
▪ II. 1 Wahlen und Parteien
▪ II. 1 Politische Teilhabe auf kommunaler Ebene
c. Schlüsselbegriffe Rechtsstaatsprinzip, Rechtsgleichheit, Menschenwürde, Toleranz, Grundrechtsbindung, freie Persönlichkeitsentfaltung, allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit/Informationsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Schutz von Ehe und Familie, Bürgerrechte/„Deutschenrechte“, Sozialstaatsprinzip, Fürsorgepflicht des Staates, soziale Gerechtigkeit, Gemeinwohl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Schöffe(n), Katastrophenfall Modul II: Leben in der Demokratie Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft – Umfang: 7 UE Der Umgang mit Konflikten im demokratischen Rechtsstaat ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Teilbereich, der für alle in Deutschland lebenden Menschen unmittelbar im Alltag erfahrbar werden kann. Daher ist es zunächst sinnvoll, sich die Bandbreite von möglichen Konflikten und die Ebenen, auf denen sich diese abspielen können, bewusst zu machen. Konflikte und mögliche Wege zu deren friedlicher Lösung sollen in diesem Teil des Kurses beispielhaft konkretisiert werden. Daraus lassen sich Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie ein Verständnis des Zusammenhangs der Lösungswege mit den Grundrechten und Werten der deutschen Verfassung herleiten. Die Teilnehmer sollen dazu angeregt werden, die Folgen verschiedener Wege der Konfliktbewältigung und Konfliktlösung zu durchdenken. Der Bezug zu spezifischen Problemstellungen ihrer Lebenswelt bildet die Leitlinie für die Auswahl des Unterrichtsmaterials. a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind die folgenden übergeordneten Lernziele erreicht: Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ kennen verschiedene Ebenen der Konfliktaustragung in der
demokratischen Gesellschaft.
▪ erkennen die grundlegende Bedeutung der Verbindung von
Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Möglichkeiten der
Konfliktaustragung für die bundesrepublikanische Gesellschaftsordnung.
▪ reflektieren verschiedene Arten des Umgangs mit Konflikten anhand
ausgewählter Beispiele.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Möglichkeiten des Umgangs mit Konflikten
▪ Bedeutung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit für die
Möglichkeiten der Konfliktbewältigung
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema
Feinlernziele
Lerninhalte
Verweise
UE
Lebensweltbezogene Konflikte
KT …
▪ kennen verschiedene Arten von lebensweltbezogenen Konflikten und deren
Akteure.
▪ sind sich der Regeln und Verhaltensspielräume beim Umgang mit diesen
Konflikten bewusst.
▪ reflektieren verschiedene Verfahren zur Bewältigung dieser Konflikte.
*
▪ Veranschaulichung verschiedener Verfahren zur Konfliktbewältigung
anhand lebensweltbezogener Konfliktsituationen
▪ Gewaltlosigkeit als Prinzip der Konfliktlösung
▪ Kompromisse am Ende eines Diskussionsprozesses
▪ Mehrheitsprinzip
*
▪ IV. Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in Deutschland
Konflikte vor Gericht
KT …
▪ wissen, dass Konfliktlösungen immer innerhalb des Rahmens von Recht
und Gesetz gefunden werden müssen.
▪ verstehen, warum das Gewaltmonopol allein beim Staate liegen muss.
▪ kennen Akteure und Spielregeln einer Konfliktaustragung vor Gericht.
▪ reflektieren die Bedeutung von Gerichtsprozessen für die Bewältigung
oder Lösung von Konflikten.
*
▪ Bindung der Konfliktbewältigung an Recht und Gesetz
▪ Gewaltmonopol des Staates: Durchsetzung von Recht und Gesetz durch
Ordnungsbehörden, Polizei und Bundespolizei
▪ Gerichtsprozess und Gerichtsentscheid (Beispiele)
*
▪ II. 2 Rechtsstaatsprinzip
Konflikte in der Politik
KT …
▪ kennen eine Reihe von Beispielen für Konflikte in der Politik.
▪ kennen eine Reihe von Akteuren und Ebenen der Austragung politischer
Konflikte im demokratischen Rechtsstaat.
▪ reflektieren demokratische Verfahren zum Umgang mit politischen
Konflikten.
*
▪ Konflikte in Innenpolitik und Außenpolitik, aktuelle Debatten
▪ Diskussionsprozesse in Parlamenten, Parteien, Verbänden, Vereinen und
Medien
▪ Willens- und Meinungsbekundung in Demonstrationen
▪ Einflussmöglichkeiten über Bürgerinitiativen, Schiedsgerichte
*
▪ II. 2 Rechtsstaatsprinzip
c. Schlüsselbegriffe Konfliktbewältigung, Mehrheitsprinzip, Kompromiss, Gerichtsentscheid, Gewaltmonopol des Staates, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit Modul II: Leben in der Demokratie Teil 4: Besonderheiten des Bundeslandes – Umfang: 6 UE Dieser Teil hat die bundeslandspezifische Vertiefung des Wissens um demokratische Teilhabemöglichkeiten zum Ziel. Das einzelne Bundesland, in dem der Einbürgerungskurs durchgeführt wird, erhält an dieser Stelle Freiraum zur inhaltlichen Ausgestaltung unter Berücksichtigung der übergeordneten Lernziele und Schlüsselthemen. Auf diese Weise werden den Teilnehmern Bedeutung und Stellenwert der föderalen Struktur Deutschlands in der Politik und im Alltag bewusst. a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen Nach Abschluss dieses Modulabschnitts ist folgendes übergeordnete Lernziel erreicht: Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ kennen spezifische Partizipationsmöglichkeiten in ihrem Bundesland.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ besondere Teilhabemöglichkeiten im Bundesland
▪ kommunale Möglichkeiten der politischen Teilhabe
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema
Feinlernziele
Lerninhalte
Verweise
UE
Politische Teilhabe auf kommunaler Ebene
KT …
▪ kennen in Grundzügen die Gliederung und Zuständigkeiten der kommunalen
Verwaltung.
▪ kennen Instrumente der Bürgerbeteiligung.
▪ reflektieren exemplarisch Mitwirkungsmöglichkeiten im konkreten
Lebensumfeld.
*
▪ Organe und Zuständigkeiten kommunaler Verwaltung (Grundzüge)
▪ Möglichkeiten der politischen Betätigung im Lebensumfeld: Arbeit in
Vereinen, Verbänden, Parteien; Teilnahme an Wahlen; Bürgerantrag,
-begehren, -entscheid; sachkundiger Bürger
*
▪ II. 1 Wahlen und Parteien
Volksbegehren und Volksentscheid
KT ...
▪ kennen den Ablauf von Volksbegehren und Volksentscheid.
*
▪ Themen von Volksbegehren, Durchführung, Quoren, Fristen
*
* II. 1 Föderalismus
c. Schlüsselbegriffe kommunale Verwaltung, Bürgerbeteiligung, Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Volksbegehren, Volksentscheid, Quorum Modul III: Geschichte und Verantwortung – Umfang: 13 UE Zur Erlangung eines tieferen Verständnisses für die deutsche Gegenwart und für den Prozess der Einigung Europas zur Verwirklichung von Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit sollen grundlegende Phasen und Ereignisse der deutschen Geschichte und insbesondere der Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland erörtert und reflektiert werden. Dies soll unter Bezugnahme auf die Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland und mit Blick auf die Ausbildung einer parlamentarischen Demokratie erfolgen. So soll beispielsweise der Zusammenhang zwischen dem Paulskirchenparlament 1848/49 und der Entstehung des Grundgesetzes aufgezeigt werden. Dazu gehört auch das Wissen, dass dem Parlament im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik jeweils eine unterschiedliche politische Bedeutung zukam und dass mit der nationalsozialistischen Diktatur die Prinzi-pien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufgehoben und darüber hinaus mit Terror und menschenverachtenden Mitteln ideologische Vorstellungen durchgesetzt wurden. Hieraus resultiert eine besondere Verantwortung für den Erhalt der demokratischen Verfassung. Schließlich sollen Bedeutung und Einfluss der deutschen Teilung sowie des europäischen Einigungsprozesses auf die Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland verstanden und reflektiert werden. a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen Nach Abschluss des Moduls „Geschichte und Verantwortung“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht: Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ lernen die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im historischen
und europäischen Kontext kennen.
▪ erkennen in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Zusammensetzung und
politischen Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland das Ergebnis
einer historischen Entwicklung.
▪ reflektieren die Migrationsgeschichte vor dem Hintergrund des
Entwicklungsprozesses der Bundesrepublik Deutschland.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Vorstellungen der KT vom Zusammenhang von Geschichte und Gegenwart
sowie Verortung ihrer biografischen Erfahrungen als Teil gelebter
Geschichte
▪ die Bundesrepublik Deutschland als Ergebnis historischer Entwicklungen
▪ Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in den europäischen Kontext
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema
Feinlernziele
Lerninhalte
Verweise
UE
Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
KT…
▪ wissen, dass wichtige Elemente der bundesrepublikanischen Demokratie
ihren Ursprung 1848/49 im Paulskirchenparlament haben.
▪ wissen, dass mit dem deutschen Kaiserreich zwar der Nationalstaat,
nicht aber die parlamentarische Demokratie verwirklicht wurde.
▪ wissen, dass mit der Weimarer Republik erstmalig die parlamentarische
Demokratie in Deutschland verwirklicht wurde.
*
▪ Paulskirchenparlament 1848/49:
ο Erster Versuch zur Gründung eines demokratischen Nationalstaates in
Deutschland
ο Verabschiedung einer Verfassung inkl. Grundrechte
ο Staatssymbolik Schwarz-Rot-Gold
ο Scheitern am Widerstand der herrschenden Fürsten in Deutschland
▪ Deutsches Kaiserreich:
ο Gründung des ersten deutschen Nationalstaates
ο allgemeines (Männer-) Wahlrecht
ο Parlament ohne Kompetenz zur Regierungsbildung
ο Ende im Ersten Weltkrieg
▪ Weimarer Republik:
ο erste parlamentarische De-mokratie
ο Verfassung inkl. Grundrechte
ο Scheitern durch soziale Not (Weltwirtschaftskrise) und politischen
Extremismus
*
▪ II. 1 Föderalismus, parlamentarische Demokratie, Wahlen und Parteien
▪ II. 2 Grundrechte und Grundgesetz
Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen
KT …
▪ kennen den Erfahrungshintergrund der Bundesrepublik Deutschland.
▪ erkennen, dass die Normen und Werte der NS-Zeit im Widerspruch zum GG
stehen.
▪ erkennen die große Verantwortung für einen demokratischen Neuanfang,
der eine Wiederholung der Geschichte unmöglich machen soll.
*
▪ NS-Diktatur: Aufhebung der Rechtsordnung, Gleichschaltung, Holocaust,
Zweiter Weltkrieg, Emigration
▪ Besatzung durch alliierte Siegermächte 1945-1949: drei Westzonen, eine
Ostzone, Teilung Berlins
*
▪ II. 1 Demokratie und Staatsaufbau
▪ II. 2 Rechtsstaats-prinzip
Gründung der Bundesrepublik Deutschland
KT …
▪ wissen, dass mit der Gründung der Bundesrepublik die
Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt wurde, die durch die NS-Diktatur
außer Kraft gesetzt wurde.
▪ verstehen die bis heute damit verbundene Verantwortung.
*
▪ Kapitulation
▪ „Stunde Null“
▪ Demokratischer Neubeginn: Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit,
Grundgesetz, freie Wahlen, freie Presse
*
▪ II. 1 Demokratie und Staatsaufbau; Föderalismus
▪ II. 2 Rechtsstaatsprinzip; Grundrechte und Grundgesetz
▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
Wichtige Stationen der Nachkriegsgeschichte
KT …
▪ kennen die Grundzüge der historischen, politischen und
wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg.
▪ wissen um die Teilung Deutschlands und die Spaltung Europas.
▪ kennen die Grundzüge der Entwicklung, die zur Wiedervereinigung
Deutschlands und zur Einigung Europas geführt haben.
*
▪ Aufbau der zerstörten Infrastruktur
▪ Kalter Krieg
▪ Bundesrepublik Deutschland:
ο Hilfe der USA (Marshall-Plan)
ο Einführung der Sozialen Marktwirtschaft / Währungsreform /
„Wirtschaftswunder“
ο Westintegration (NATO)
ο Entspannungspolitik
▪ Deutsche Demokratische Republik:
ο Ostintegration (Warschauer Pakt)
ο Sozialistisches System, Einparteienstaat
ο Volksaufstand
▪ Eiserner Vorhang: Flüchtlinge, Mauerbau 1961
▪ Zerfall des Ostblocks
▪ Maueröffnung / Wiedervereinigung
*
▪ II. 1 Föderalismus
Deutschland in Europa
KT …
▪ kennen die Grundzüge der Entwicklung der Europäischen Union.
▪ kennen die vier Freiheiten des Binnenmarktes.
▪ wissen, dass Drittstaatsangehörige mit der Erlangung der deutschen
Staatsangehörigkeit auch EU-Bürger werden.
▪ kennen wichtige Stationen der europäischen Integration und deren
Motive.
*
▪ Überwindung alter Gegensätze
▪ Unionsbürgerschaft
▪ EWG, EG, EU
▪ Gemeinsamer Markt ohne Binnengrenzen: Warenverkehrsfreiheit,
Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit,
Arbeitnehmerfreizügigkeit / Freiheit des Kapitalverkehrs
▪ Währungsunion und Eurozone
▪ EU-Erweiterung
*
▪ II. 1 Wahlen und Parteien
Migrationsgeschichte
KT …
▪ kennen die Grundzüge der Geschichte der Migration nach Deutschland.
*
▪ Verschiedene Migrantengruppen in Deutschland:
ο Arbeitsmigranten
ο (Spät-) Aussiedler / Flüchtlinge / Vertriebene
ο Asylbewerber / Bürgerkriegsflüchtlinge
ο jüdische Zuwanderer
ο ausländische Studierende
ο EU-Binnenmigranten
*
▪ IV. Kultur im föderalen Deutschland
c. Schlüsselbegriffe Gründung der Bundesrepublik Deutschland, Wiederaufbau, Wirtschaftswunder, Teilung/Wiedervereinigung Deutschlands, europäische Einigung, demokratischer Neubeginn, Nachkriegszeit, Staatsformen, Nationalsozialismus/NS-Diktatur, Holocaust, „Stunde Null“, Rechtsstaatlichkeit, Währungsreform, Eiserner Vorhang, geteiltes Deutschland, Besatzung, Europäische Union, gemeinsamer Markt, Eurozone, EU-Erweiterung, Migrationsgeschichte, Arbeitsmigranten, (Spät-) Aussiedler, Flüchtlinge, Vertriebene, Asylbewerber/Bürgerkriegsflüchtlinge, jüdische Zuwanderer, Parlament in der Paulskirche, deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Weltwirtschaftskrise Modul IV: Mensch und Gesellschaft – Umfang: 11 UE Das Modul „Mensch und Gesellschaft“ zielt auf verschiedene Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland. Die Teilnehmer setzen sich mit Interkulturalität und kulturellem Wandel auseinander. Der Kulturbegriff ist im Sinne der Einbürgerungswilligen so aufzufassen, dass er Bereiche einschließt, die das Leben der Teilnehmer maßgeblich beeinflussen. Sie sollen veranlasst werden, bisherige Erfahrungen ihres Lebens in Deutschland einzuordnen und gezielt auf ein friedliches und gemeinschaftliches Miteinander hin zu reflektieren. Diese Auseinandersetzung kann zu einem Nachdenken über die eigene Verortung in diesem kulturellen Umfeld beitragen und insbesondere den Blick auf bereits wahrgenommene oder zukünftig wahrnehmbare Teilhabechancen lenken. a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen Nach Abschluss des Moduls „Mensch und Gesellschaft“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht: Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ erkennen die Prägungen Deutschlands auch infolge von
Migrationsprozessen.
▪ reflektieren ihre eigene Verortung in der Aufnahmegesellschaft und die
eigene Bereitschaft, sich als Teil einer pluralistischen Gesellschaft
zu verstehen.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ regionale Vielfalt
▪ kultureller Wandel Deutschlands durch Zuwanderung und ethnische
Minderheiten
▪ Verortung der KT in ihrem kulturellen Umfeld
▪ Formen des Zusammenlebens
▪ religiöse Vielfalt
▪ Bildung
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema
Feinlernziele
Lerninhalte
Verweise
UE
Kultur im föderalen Deutschland
KT …
▪ erkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland über vielfältige
regionale Besonderheiten und Unterschiede verfügt.
▪ wissen um den stetigen kulturellen Wandel und reflektieren
gesellschaftliche Reaktionen auf diesen Wandel.
*
▪ Lokale und regionale Besonderheiten in Deutschland
▪ Stetiger Wandel von Kultur
▪ Kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zusammenhang mit
Migrationsprozessen
▪ Interkulturalität im gesellschaftlichen Zusammenleben
*
▪ III. Migrationsgeschichte
*
Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in Deutschland
KT …
▪ kennen unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Menschen in
Deutschland.
▪ kennen Aufgaben und Funktionen der Familie in Deutschland.
▪ reflektieren die Rollenverteilung in der Familie im Hinblick auf die
Gleichberechtigung aller Familienmitglieder.
▪ erkennen die Bedeutung der Aufgabe der Erziehung von Kindern.
*
▪ Familien (-formen), Ehe, Scheidung, Emanzipation der Frau
▪ Gleichheit, Gleichberechtigung, Antidiskriminierungsgebot
▪ Diskussions-, Streit- und Konfliktkultur
▪ Erziehung und Verantwortung
*
▪ II. 3 Lebensweltbezogene Konflikte
▪ II. 2 Grundrechte und Grundgesetz; Rechtsstaatsprinzip
Religiöse Vielfalt in Deutschland
KT …
▪ wissen um die religiöse Vielfalt in Deutschland und haben einen
Überblick über die Verbreitung verschiedener Religionen in
Deutschland.
▪ reflektieren die Bedeutung der Religion im Alltag und im
gesellschaftlichen Zusammenleben in Deutschland.
▪ reflektieren Toleranz als wichtigsten Grundsatz des friedlichen
Zusammenlebens der Religionen.
*
▪ Konfessionen/Religionen in Deutschland: Christentum (kath., ev.),
Islam, Judentum u. a.
▪ Religionsausübung, Rolle von Religionsgemeinschaften, unterschiedliche
Organisationsformen des religiösen Lebens in Deutschland
▪ Trennung von Kirche und Staat
▪ Interreligiöser Dialog und konfessionelle Konflikte
*
▪ II. 3 Lebensweltbezogene Konflikte
Bildung in Deutschland
KT …
▪ kennen Informationsmöglichkeiten über Bildungsangebote.
▪ erkennen die Bedeutung von Bildung und lebenslangem Lernen für die
persönliche Entwicklung und den beruflichen Erfolg in Deutschland.
▪ reflektieren die Verantwortung der Familie für den Bildungserfolg der
Kinder.
*
▪ Schul- und Ausbildungssystem in Deutschland
▪ Erwachsenenbildung
▪ Stellenwert und Wertschätzung von Bildung
▪ Bedeutung von gleichberechtigtem Zugang zu Bildung
▪ Gleichberechtigte Bildung von Mann und Frau
*
c. Schlüsselbegriffe Regionale und lokale Besonderheiten, Interkulturalität, kultureller Wandel, Diskussions-/Streit-/Konfliktkultur, Emanzipation, Toleranz, Konfessionen, Religionen, Religionsausübung, Trennung von Kirche und Staat, interreligiöser Dialog, Zugang zu Bildung
Modul V: Kursabschluss – Umfang: 1,5 UE Der Kursabschluss gibt Raum, auf noch offengebliebene Fragen einzugehen und die Kursteilnehmer auf das weitere Verfahren vorzubereiten. Hier sollte auch die Möglichkeit zu einem gegenseitigen Feedback genutzt werden. Bestandteil dessen soll eine schriftliche Evaluation sein. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen Nach dem Modul „Kursabschluss“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht: Die Kursteilnehmer (KT) ...
▪ wissen, welche weiteren Schritte zur Erlangung der deutschen
Staatsangehörigkeit notwendig sind.
▪ kennen Möglichkeiten zur Weiterbildung.
In diesem Kurs steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Einbürgerung – Wie geht es weiter?
ο Vorbereitung auf den Einbürgerungstest
ο Abschluss des Verfahrens: Einbürgerungsfeier
▪ Möglichkeiten zur Weiterbildung
ο Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung
ο Politische Stiftungen
ο Bildungsträger vor Ort
ο Literatur/Online-Angebote
▪ Feedback und Evaluation
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