Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (BinSchUOEV 2008)

Ausfertigungsdatum : 2008-12-19

Fundstelle : BGBl I: 2008, 2868 (2010 I 380)

Eingangsformel

Es verordnen

– das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund

des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2, 2a,
3 bis                    6 und 8, Abs. 4, 5 Satz 1 und 6, hinsichtlich
des Abs. 1 Nr. 2, 2a und 5 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 sowie
jeweils in Verbindung mit Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe a und b, und der §§
3c, § 3e Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), § 3 Abs. 1 und
5 zuletzt geändert durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober
2006 (BGBl. I S. 2407), hinsichtlich des § 3 Abs. 1 Nr. 2, 2a, 5 und 8
und des § 3e Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 2 im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

– das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund

des § 4 Abs. 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), § 4 Abs. 2 Satz
1 zuletzt geändert durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober
2006 (BGBl. I S. 2407), in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des
Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. August 2008 (BGBl. I S.
1793), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen,

– das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
gemeinsam auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 2a, jeweils in Verbindung
mit Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 und Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe a und b, und
des § 3e Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 1 des
Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), § 3 Abs. 1 und 5 zuletzt geändert
durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.
2407), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales,

– das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund

des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 und 6, Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 Nr.
1 und Abs. 6 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), von denen § 9 Abs. 1 zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 706) und §
9 Abs. 2 und 6 zuletzt durch Artikel 319 der Verordnung vom 31.
Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind,

– das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund

des § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und des § 46 Satz 1 Nr.
1 und 3 und Satz 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962, 2008 I S. 1980):

Art 1 Inkrafttreten der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008 (BGBl I S. 2450) tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Art 2 Aufhebung von Rechtsvorschriften

-

Art 3 Änderung von Rechtsvorschriften

-

Art 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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